Stellenmeldepflicht
Seit dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den RAV Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5% Arbeitslosigkeit zu melden. Ziel ist es, das Potenzial der in der Schweiz vorhandenen Arbeitskräfte besser zu nutzen.
Welche Stellen sind betroffen?
- Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5% Arbeitslosigkeit
- Die Liste der von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsarten wird auf der Internetseite arbeit.swiss veröffentlicht.
Keine Stellenmeldepflicht besteht für:
- Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind;
- Stellen innerhalb eines Unternehmens, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens 6 Monaten dort angestellt sind;
- Beschäftigungen, die maximal 14 Kalendertage dauern (Sehr dringliche Stellenbesetzungen können damit durch kurzfristige Arbeitseinsätze, zumindest vorübergehend, ohne Stellenmeldung vorge-nommen werden, z. B. wenn ein Ersatz für einen verunfallten oder aus einem anderen Grund vorübergehend nicht einsetzbaren Mitarbeitenden angestellt werden muss.);
- Anstellungen von Personen, die mit Zeichnungsberechtigten im Unternehmen verwandt oder verschwägert sind.
Wie soll man vorgehen?
1. Der Arbeitgeber meldet seine Stellen einfach und schnell online anhand des Formulars auf der Internetseite arbeit.swiss.
- Die Stelle kann auch per E-Mail, telefonisch oder per Post gemeldet werden.
- Mit dem Check-up kann der Arbeitgeber rasch überprüfen, ob eine Stelle der Meldepflicht unterliegt.
- Die offenen Stellen, die den RAV gemeldet werden müssen, unterliegen einem Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen ab dem 1. Arbeitstag nach der Aufschaltung im geschützten Bereich des Job-Rooms.
- Während dem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen können die gemeldeten Stellen nur von Stellensuchenden eingesehen werden, die in einem RAV gemeldet sind.
2. Das RAV schlägt innert drei Arbeitstagen Kandidaten vor.
3. Der Arbeitgeber analysiert die Dossiers und teilt dem RAV die Kandidaten für ein Vorstellungsgespräch oder eine Anstellung mit.
Wer sind die Ansprechpersonen?
Noch Fragen ?
Die Email-Adresse sict-diha-obligationdannonce@admin.vs.ch steht Ihnen für alle Fragen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht zur Verfügung.
Mehr Infos:
- DIHA-Infoblatt Stellenmeldepflicht
- SECO-Flyer: Stellenmeldepflicht: Das Wichtigste auf einen Blick
- Infos des SECO Stellenmeldepflicht
- Internetseite des SECO www.arbeit.swiss
Kontakt
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