KANTONALE STRATEGIE
Die kantonale Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung, Horizont 2030 (KPG 2030) zielt darauf ab, eine Liste der vorrangigen Interventionsachsen zu erstellen, um eine gezielte und kohärente Zuweisung von Ressourcen im Hinblick auf den Bedarf zu erleichtern.
Für den Zeithorizont 2030 wurden die folgenden 5 Interventionsachsen festgelegt:
- Ernährung und Bewegung
- Psychische Gesundheit
- Sexuelle Gesundheit
- Vorsorgeuntersuchungen im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Krankheite, übertragbaren Kranktheiten und Impfungen
- Prävention von Suchtverhalten und Hilfe bei Suchterkrankungen
Diese Interventionsachsen werden auch von transversalen Achsen begleitet, wie dem Prinzip der Chancengleichheit oder den Lebenslaufansätzen, die den Partnern der Prävention und Gesundheitsförderung bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten als Leitfaden dienen sollen, damit diese so relevant wie möglich sind und eine maximale Wirkung bei der Zielbevölkerung erzielen.
Die Umsetzung dieser verschiedene Schwerpunkte mobilisiert eine breite Palette von Akteuren, die zusammenarbeiten, um eine signifikante und umfassende Wirkung auf die Zielgruppen der Bevölkerung zu erzielen. So ist die Zusammenarbeit sowohl zwischen den Partnern als auch zwischen den verschiedenen Sektoren von grösster Bedeutung, da sie nicht nur eine Einsparung von Ressourcen ermöglicht, sondern auch eine kohärente Entwicklung von Projekten im Hinblick auf Probleme und Prioritäten.
Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung
Die Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung (KKGF) ist das Beratungsorgan des Staatsrats im Bereich der Politik der Gesundheitsförderung und der Krankheits- und Unfallprävention. Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die die betroffenen Kreise vertreten. Sie überwacht die Umsetzung der Politik der Gesundheitsförderung und Prävention und kann auch Massnahmen vorschlagen, die ihr in diesen Bereichen notwendig erscheinen.
WICHTIGSTE PARTNER
- Sucht Wallis (Externer Link)
- SDJ-Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege (Externer Link)
- Krebsliga Wallis (Externer Link)
- Walliser Gesundheits-Observatorium (Externer Link)
- Kantonspolizei Wallis (Externer Link)
- Gesundheitsförderung Wallis (Externer Link)
- Pro Senectute (Externer Link)
- Netzwerk Krise und Suizid (Externer Link)
- Kantonale Dienststelle für die Jugend - Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET) (Externer Link)
- Dienststelle für Unterrichtswesen (Externer Link)
- Die SIPE Zentren (Externer Link)
KONTAKT
Dienststelle für Gesundheitswesen
Adresse Kantonale Kommission für GesundheitsförderungAvenue de la Gare 23
1950 Sitten
Margaux BRESSAN
Telefon 027 606 49 42@ E-Mail Adresse margaux.bressan@admin.vs.ch
SCHUTZ VOR HITZEWELLEN
Dieses Dokument zeigt die Massnahmen des Kantons Wallis bei einer Hitzewelle auf, macht auf die Konsequenzen für bestimmte Risikogruppen bei extremer Hitze aufmerksam und erinnert an die Grundregeln während einer Hitzeperiode:
- Die körperliche Aktivität während der heissesten Tageszeit möglichst beschränken
- Die Hitze draussen lassen und sich abkühlen : tagsüber Fenster und Storen schliessen, nachts lüften, leichte Kleidung tragen, den Körper durch Duschen abkühlen, usw.
- Viel trinken, leicht essen : regelmässig frische Getränke trinken, mindestens 1,5 Liter pro Tag, kalte, wasserreiche Mahlzeiten wie Obst und Gemüse essen.
- Sich um kranke oder gefährdete Personen kümmern : auf Anzeichen von Erschöpfung und Müdigkeit, trockene Haut und Lippen achten, nicht zögern, im Zweifelsfall einen Arzt zu konsultieren.
DOKUMENTE
- Hitzewelleplan (2021) (Download)
- Drei goldene Regeln für Hitzetage (Download)
- Hitzewellen und die Gesundheit von Kindern (Download)
FOKUS GESUNDHEIT
- Hitzewelle und Baustelle (Download)
- Les bons gestes à adopter pour éviter le coup de chaud (Download)
- Canicule : Pourquoi est-il si important de s'hydrater ? (Download)
MEDIEN
SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG VOR PASSIVRAUCHEN
Im Wallis ist das Rauchen von Tabak, CBD (legales Cannabis), Dampfen und der Konsum anderer Rauchprodukte in Hotel- und Gaststättenbetrieben verboten. Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten, Vaporetten, legales Cannabis und andere Rauchprodukte ist aus dem öffentlichen Bereich sowie aus dem privaten Bereich, der vom öffentlichen Bereich aus sichtbar ist, verbannt. Werbung, die Minderjährige erreicht, ist auch in öffentlich zugänglichen Privaträumen (Geschäften) verboten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die die praktische Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen näher erläutern.
Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puffs) im Wallis: Aufgrund der Änderung des Gesundheitsgesetzes ist das Datum des Inkrafttretens des Verbots noch nicht bekannt. Es wird so bald wie möglich bekannt gegeben.
DOKUMENTE UND LINKS
- Broschure Passivrauchen (Download)
- Flyer Tabakwerbungverbot (Download)
- Richtlinie über die als zulässig erachteten Verwendungszwecke in der Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Vaporette, legalem Cannabis und anderen Rauchprodukten in privaten Räumen, die Minderjährigen zugänglich sind (Download)
- Recommandations sur la cigarette électronique et le tabac chauffé (2018) (Download)
- Anmeldung Raucherraum (Download)
- Präventionvideo PUFF (Download)
- Informationen über Einweg-E-Zigaretten (Externer Link)
ÖFFENTLICHE BETRIEBE (ANMELDUNG RAUCHERRAUM)
Jeder öffentliche Betrieb, der ein Fumoir einrichten möchte, muss dies der Konsultativkommission „Passivrauchen" mittels dem beiliegenden Formular mitteilen.
Ein Betrieb kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen einen Raucherraum einrichten:
- Der Raucherraum darf nicht grösser als ein Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume des Betriebes sein (Garderoben, Gänge, Toiletten, Küchen usw. werden nicht berücksichtigt).
- Raucherräume müssen ausreichend belüftet werden. Dies bedeutet, dass Personen, welche sich in benachbarten Räumen befinden nicht durch den Rauch belästigt werden. Ein mechanisches Lüftungssystem ist nur dann notwendig, wenn der Raucherraum über keine Öffnungen verfügt, die eine ausreichende, natürliche Lüftung ermöglichen.
- Der Raucherraum muss klar vom Rest des Betriebes abgetrennt sein und darf zudem kein zwangläufiger Durchgangsort für die Kunden sein, z.B. der Gang zu den Toiletten.
- Der Raucherraum muss mit einem automatischen System zur Schliessung der Zugangstüre ausgestattet sein.
- Der Raucherraum muss an seiner Eingangstüre deutlich als solcher bezeichnet sein.
- Einzig der selbstständig erwerbende Betriebsinhaber ist befugt, direkt und persönlich Gäste im Raucherraum zu bedienen. Dies ist Arbeitnehmern in keinster Weise erlaubt, unabhängig von der Art der Dienstleistung (Servieren von Getränken und Speisen, Animation, künstlerische Darbietungen usw.).
PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Die Programme zur Förderung der psyschichen Gesundheit und zur Prävention von Entwicklungsstörungen und psychischen Krankheiten zielen auf die Verbesserung der geistigen Gesundheit der Bevölkerung ab.
DOKUMENTE
Kantonale Strategien und Konzepte
- Bericht Psychische Gesundheit VS (2019) (Download)
- Richtlinien für die Spitalorganisation der Psychiatrie (2020) (Download)
- Demenzversorgung im Wallis Aktuelle Situation und Vorschläge (2017) (Download)
Revue und Broschüre
LINKS
- Psygesundheit.ch (Externer Link)
- Netzwerk Krise und Suizid (Externer Link)
- Ciao.ch - Santé psychique (Externer Link)
- Departement für Psychiatrie und Psychotherapie des Mittel- und Unterwallis (Externer Link)
- Gesundheitsförderung Wallis: Psychische Gesundheit (Externer Link)
- Psychiatriezentrum Oberwallis (Externer Link)
- Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jungendlichen (ZET) (Externer Link)
- Reden kann retten - Sprich über Suizidgedanken (Externer Link)
60 JAHRE UND ÄLTER
Der Kanton Wallis setzt sich zusammen mit der Gesundheitsförderung Schweiz dafür ein, die Gesundheit der gesamten Walliser Bevölkerung und insbesondere der Senioren zu stärken. Dieses gemeinsame Engagement wird durch ein kantonales Aktionsprogramm (KAP) realisiert, dessen Umsetzung im Auftrag der Dienststelle für Gesundheitswesen von Gesundheitsförderung Wallis geleitet und koordiniert wird. Ältere Personen und ihre pflegenden Angehörigen sind eine der Zielgruppen, für die Aktionen durchgeführt werden. Namentlich Ernährung, körperliche Aktivität und psychische Gesundheit sind die Themenbereiche, für die spezifische Massnahmen eingeleitet werden.
LINKS ZU UNSEREN PARTNERN
- Sucht Wallis (Externer Link)
- Kantonale Koordinationsstelle zu Gunsten der Generationen 60+ (Externer Link)
- Pro Senectute (Externer Link)
- Walliser Rheumaliga (Externer Link)
- Sozial-medizinische Koordinationsstelle (SOMEKO) (Externer Link)
- Vereinigung Betreuende Angehörige Wallis (Externer Link)
- Alzheimer Wallis (Externer Link)
- benevoles valais-wallis (Externer Link)
- Rotes Kreuz (Externer Link)
- Walliser Verband der Rentner (Externer Link)
- Psygesundheit (Externer Link)
- Netzwerk Krise und Suizid (Externer Link)
- Walliser Vereinigung der SMZ (Externer Link)
- Verein der Walliser Alters- und Pflegeheime (Externer Link)
LINKS & TOOLS
- Gesundheitsförderung und Prävention bei 60+ (GFW) (Externer Link)
- Ernährung, Autonomie und Lebensqualität bei den Senioren (GFW) (Externer Link)
- Ernährung von Senioren (Stiftung Senso5) (Externer Link)
- Videoclips « Ernährung für Senioren » (Stiftung Senso5) (Externer Link)
- Flyer "Gesund essen ab 60 Jahren" (Download)
- Sturzprävention : Programm Gleichgewicht beim Gehen von Pro Senectute (Externer Link)
- Suchtrisiken und Polymedikation (Externer Link)
- Kurse für pflegende Angehörige (Rotes Kreuz) (Externer Link)
- Ihr Suchportal für alle Altersfragen (Externer Link)