Ausbau der Produktion von Energie aus Wasserkraft im Winter
Genehmigung der Anpassung des Koordinationsblattes E.4 „Produktion von Energie aus Wasserkraft" des kantonalen Richtplans
Der Bund hat die Anpassung des Blattes E.4 "Produktion von Energie aus Wasserkraft" des kantonalen Richtplans (kRP) genehmigt. Damit gab er grünes Licht für die Einstufung von acht Projekten zur Steigerung der Wasserkraftproduktion im Winter in die Kategorie "geregelte Koordination". Dieser Schritt ermöglicht es nun, die Planungsverfahren für jedes dieser Projekte auf lokaler Ebene fortzusetzen.
Die Produktion von Energie aus Wasserkraft ist für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, von zunehmender Bedeutung. Aus diesem Grund wurden seit 2019 mehrere Schritte eingeleitet, um das Potenzial für den Ausbau der Wasserkraft im Wallis zu ermitteln, woraufhin 17 Projekte, die geeignet sind, diesen Ausbau zu gewährleisten und dabei möglichst geringe Auswirkungen auf das Territorium und die Umwelt zu verursachen, vom Staatsrat ausgewählt. In einem ersten Schritt wurden acht Projekte an den Bund weitergeleitet, um im Blatt E.4 "Produktion von Energie aus Wasserkraft" des kantonalen Richtplans (kRP) in die Kategorie "geregelte Koordination" eingestuft zu werden. Diese Projekte wurden auch vom Bund im Rahmen des "Runden Tisches Wasserkraft" positiv beurteilt.
Nach einer öffentlichen Auflage, bei der sich insbesondere die Konzessionsgemeinden, die betroffenen Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen und die Umweltverbände äussern konnten, beschloss der Staatsrat im Juni 2023, die Aufnahme dieser acht Projekte in die Kategorie "geregelte Koordination" im Anhang zum Blatt E.4 "Produktion von Energie aus Wasserkraft" des kRP vorzuschlagen. Anschliessend unterbreitete er diesen Vorschlag zur Anpassung dem Bund. Nach Prüfung der acht Projekte durch die Bundesämter hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nun grünes Licht für die Anpassung des Merkblatts E.4 "Produktion von Energie aus Wasserkraft" des kRP gegeben. Dieser Schritt ermöglicht es nun, die Planungsverfahren für jedes dieser Projekte auf lokaler Ebene fortzusetzen.
Die acht betroffenen Projekte sind Griessee (43 GWh Winterstromproduktion), Chummensee (179 GWh), Oberaletsch Klein (54 GWh), Mattmark (65 GWh), Moiry (125 GWh), Gornerli (650 GWh), Les Toules (74 GWh) und Emosson (58 GWh). Ihre Umsetzung erfordert eine Erhöhung der Speicherkapazität, die durch die Nutzung natürlicher, durch Gletscherrückgang entstandener Speicherseen, die Erhöhung bestehender Staudämme oder den Bau neuer Staudämme ermöglicht wird. Der so geschätzte Ausbau der Winterstromproduktion beläuft sich auf 1250 GW/Jahr.