Themen und Informationen
Lebensende und Erbschaft
Es ist nicht immer leicht, an die Zeit danach zu denken und Situationen zu antizipieren, von denen man hofft, dass sie so spät wie möglich eintreten. Eine sorgfältige Vorbereitung kann jedoch dazu beitragen, schwierige Momente etwas zu erleichtern und Angehörige zu entlasten.
Patientenverfügung und gesundheitliche Vorausplanung
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie urteilsunfähig werden. Ausserdem halten Sie darin fest, welchen Behandlungen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen.
Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin kann Sie darüber beraten, ob Sie eine Patientenverfügung ausfüllen möchten.
Die gesundheitliche Vorausplanung fördert die Selbstbestimmung. Jede Person muss die Möglichkeit haben, ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Urteilsunfähigkeit zu äussern.
Dies dient einerseits der Planung der Versorgung für den Fall, dass die Person plötzlich nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äussern (z. B. nach einem Unfall), und andererseits der besseren Planung der Behandlung bei Krankheit und/oder fortschreitender Fragilität.
- Informationen über den Fortschritt der Arbeiten: www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-23-03-2023.html
Ressourcen
Formulare für Patientenverfügungen
www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/patientenverfuegung.cfm
www.vs.prosenectute.ch/de/beratung/docupass.html
www.prevoyance.redcross.ch/directives-anticipees/
Anordnung für den Todesfall
Mit einer Anordnung für den Todesfall können verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem Tod geregelt werden: Bestattung, Trauerfeier, Organspende, Bestattungsort usw.
Ressourcen
Docupass
www.vs.prosenectute.ch/de/beratung/docupass.html
+41 27 948 48 50
Palliative Care
Im Rahmen der Palliative Care werden Menschen, die an unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden schweren Krankheiten leiden, unterstützt. Die aktive Pflege, die im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes für die betroffenen Personen eingeführt wird, ermöglicht die Linderung von unangenehmen Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit, Atembeschwerden oder psychisches, soziales und spirituelles Leiden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Angehörigenbegleitung.
Im Wallis gibt es verschiedene Strukturen in diesem Bereich: die Abteilung Palliative Care am Spitalzentrum Oberwallis (SZO) in Brig, der mobile Palliativdienst Oberwallis, das Hospiz "HOPE" in Ried-Brig.
Wenn Sie Fragen zur Einschätzung Ihres eigenen Gesundheitszustands oder des Gesundheitszustands eines Angehörigen haben, nehmen Sie Kontakt mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt auf. Der mobile Palliativdienst Oberwallis leistet Unterstützung und kann bei Bedarf sein Fachwissen bei ethischen Fragestellungen einbringen.
Ressourcen
Spital Wallis
www.spitalwallis.ch/unsere-fachbereiche/fachbereiche-von-a-bis-z/palliative-care
+41 27 604 37 05
Vereinigung palliative-vs
www.palliative-vs.ch
+41 27 604 37 00
Testament und Erbschaft
Erbschaftsfragen betreffen jede und jeden, unabhängig vom Lebensalter. Es empfiehlt sich, dieses Thema mit der Familie zu erörtern und sich beim Verfassen des Testaments unterstützen zu lassen. Denn die Lebensumstände können sehr unterschiedlich und bisweilen komplex sein. Es gibt verschiedene Verfügungsarten: eigenhändiges oder öffentliches Testament, Erbvertrag, Vermächtnis.
Mehr dazu
vielfALT
Im Walliser Boten gibt es eine monatliche Seite mit dem Titel "vielfALT", die den Generationen 60+ gewidmet ist.
Mai 2023 - Das Danach voraussehen, um besser in der Gegenwart zu leben
Ressourcen
Die Sozialberatung von Pro Senectute Valais-Wallis
www.vs.prosenectute.ch/de/beratung.html
+41 27 948 48 50
Notarin oder Notar
Register der Walliser Notare
www.vs.ch/de/web/sjsj/registe-notaires
Sterbehilfe
Die Sterbehilfe oder die Beihilfe zum Suizid bedeutet, einer urteilsfähigen Person, die sterben möchte, als letztes Mittel und unter bestimmten Bedingungen eine Substanz zu verschaffen, mit der sie schmerzfrei ihr eigenes Leben verkürzen kann. Ein solches Verfahren ist innerhalb und ausserhalb einer Gesundheitseinrichtung möglich.
Bedingungen für die Beihilfe zum Suizid in Gesundheitsinstitutionen und Sozialeinrichtungen: Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE ; SGS/VS 805.2)