Nachhaltige Entwicklung - Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Klimagesetz eingeleitet
Das Wallis ist als Bergkanton besonders stark von der Klimaerwärmung betroffen. Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf dem Kantonsgebiet möglichst zu verhindern und abzufedern und um die Menschen, die biologische Vielfalt und die materiellen Güter zu schützen, schickt der Staatsrat einen Vorentwurf eines Klimagesetzes in die Vernehmlassung. Darin werden Klimaziele festgelegt und eine Rechtsgrundlage für die erforderlichen Massnahmen geschaffen. Die Ziele sind mit denjenigen des Bundes abgestimmt, das heisst, bis 2050 soll ein CO2-Netto-Null-Emissionswert erreicht werden. Die direkten Emissionen der kantonalen Verwaltung sollen bereits 2040 netto null erreichen. Der Gesetzesvorentwurf sieht die Erstellung eines kantonalen Klimaplans vor, in dem die Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel festgelegt werden. Zur Finanzierung von Grossprojekten schlägt der Staatsrat die Bildung einer Klimareserve mit einer Anfangsdotierung von 150 Millionen Franken aus dem Staatsvermögen vor.
Die Bekämpfung des Klimawandels ist eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, auf die sich die Vereinten Nationen geeinigt haben. Dieses Ziel wurde 2018 vom Staatsrat als eines der zehn Themenfelder der kantonalen Agenda 2030 übernommen.
Das Klima ist erheblichen Veränderungen ausgesetzt, die mit den durch den Menschen verursachten Treibhausgasemissionen in Zusammenhang stehen. Diese Veränderungen führen zu einem Temperaturanstieg und haben insbesondere für die Bergregionen gravierende Folgen. So wurde festgestellt, dass die Klimaerwärmung in der Schweiz und im Wallis doppelt so schnell verläuft wie im globalen Durchschnitt.
Häufigere und heftigere Gewitter, Gletscherschmelze, schneearme Winter, trockenere Sommer, mehr Hitzetage, Auftreten von Krankheiten, Auftauen des Permafrostbodens sowie die Zunahme von Naturgefahren (Überschwemmungen, Erdrutsche, Murgänge, usw.) sind die direkten Folgen dieser Erwärmung. Hinzu kommt ein erheblicher Verlust an Biodiversität und landwirtschaftlicher Produktivität. Ohne Gegensteuer könnte die Durchschnittstemperatur im Wallis bis 2060 im Vergleich zur Zeitspanne 1981-2010 um rund weiteren 3°C steigen. Im Sommer könnte die Temperatur sogar um 4,5°C steigen.
Klimaneutralität bis 2050 erreichen
Die Treibhausgasemissionen des Kantons Wallis liegen im nationalen Durchschnitt und müssen, wie in den anderen Kantonen auch, erheblich reduziert werden. Die kantonalen Klimaziele sind auf die Ziele des Bundes abgestimmt, das heisst, bis 2050 einen Netto-Null-Emissionswert zu erreichen und die direkten Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu halbieren. Die direkten Emissionen der kantonalen Verwaltung sollen bereits 2040 auf Netto-Null sinken.
Der Kanton Wallis ist einer der ersten Schweizer Kantone, der einen legislativen Prozess zur Schaffung eines Klimagesetzes eingeleitet hat. Mit der Schaffung eines spezifischen Rahmengesetzes zum Klima möchte der Kanton Wallis dem Schutz des Klimas und der Biodiversität als Antwort auf die Dringlichkeit der Situation eine rechtliche Legitimität verleihen.
Der Gesetzesvorentwurf, der in die Vernehmlassung geschickt wird, versteht sich als Ergänzung zu den bereits bestehenden sektoriellen Gesetzen, insbesondere in den Bereichen Energie, öffentlicher Verkehr, Mobilität, Naturschutz und Naturgefahren. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, die indirekten verbrauchsbedingten Emissionen stark zu reduzieren und die Finanzströme mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Erarbeitung eines kantonalen Klimaplans
Um diese Ziele zu erreichen, wird ein kantonaler Klimaplan ausgearbeitet. Die Zusammenstellung und Umsetzung dieses Plans werden eine permanente Aufgabe des Staatsrates werden. Im Klimaplan werden die Grundsätze, die strategischen Zielsetzungen, die Massnahmen, der Zeitplan sowie die finanziellen Mittel zur Erreichung der Klimaziele festgelegt. Die darin vorgeschlagenen Massnahmen sollen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zum Ausbau der Anpassungsfähigkeit des Kantons beitragen.
Schaffung einer Klimareserve
Zusätzliche Investitionen von etwa 50 Millionen Franken pro Jahr sind notwendig, um die Klimaziele des Kantons zu erreichen. Die Kosten des Untätigbleibens übersteigen diesen Betrag jedoch bei weitem. Die Finanzierung aller Massnahmen kann aus dem ordentlichen Staatshaushalt erfolgen, ohne dass neue Steuern oder Abgaben eingeführt werden. Zur Finanzierung von grösseren, meist zeitlich begrenzten Projekten und Massnahmen schlägt der Staatsrat die Schaffung einer Klimareserve mit einer Anfangsdotierung in der Höhe von 150 Millionen Franken aus dem Staatsvermögen vor.
Der Klimawandel geht uns alle an
Der Klimawandel erfordert einen gesellschaftlichen Wandel und neue Wege in der Gestaltung der Beziehungen zwischen Gesellschaft und Umwelt. Der Gesetzesvorentwurf fordert alle Akteurinnen und Akteure der Gesellschaft dazu auf, ihren Beitrag zu leisten, die globalen Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen. So kommen der Ausbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Klimaveränderungen eine grosse Bedeutung zu, damit der Klimawandel gelingen kann. Der Staatsrat will ausserdem die Koordination, Motivation und Beteiligung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen der Klimakrise fördern.
Der Gesetzestext sieht ausserdem die Möglichkeit einer technischen und finanziellen Unterstützung für Unternehmen, Gemeinden, Verbände, privat- oder öffentlich-rechtliche Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger vor, die sich konkret dafür einsetzen, dass die festgelegten Ziele erreicht werden. Insbesondere die Gemeinden werden dazu aufgefordert, ihre Anstrengungen und Ressourcen zu bündeln, um die Klimaziele zu erreichen.
Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf läuft vom 3. Juni bis am 22. Juli 2022. Nach Annahme durch den Staatsrat wird sich das Parlament mit der Vorlage befassen. Die entsprechenden Unterlagen sind über die Webseite https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen einsehbar.