Langsamverkehr - Der Staat Wallis hat sich eine kantonale Strategie zurechtgelegt
Der Staatsrat hat die kantonale Strategie Langsamverkehr 2040 beschlossen. Diese Strategie bietet eine langfristige Vision der Entwicklungen, die notwendig sind, um das Zufussgehen und das Velofahren zur Fortbewegung im Alltag und in der Freizeit zu fördern. Nachdem die diesbezüglichen eidgenössischen und kantonalen Gesetzesgrundlagen in Kraft getreten sind, vervollständigt der Kanton nun also sein Regelwerk, damit er seine Aufgaben erfüllen, sich künftigen Herausforderungen stellen und diese Verkehrsarten fördern kann.
Die Herausforderungen bei der Entwicklung des Langsamverkehrs sind zahlreich, ob bei der Fortbewegung im Alltag oder in der Freizeit. Der Langsamverkehr trägt zur Gesamteffizienz des Verkehrssystems bei. Er spielt eine unterstützende Rolle in der Politik der Gesundheitsförderung, des Klimaschutzes und der Entwicklung eines Vier-Jahreszeiten-Tourismus.
Um den spezifischen Herausforderungen des Langsamverkehrs im Wallis zu begegnen, hat das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, durch seine Dienststelle für Mobilität, die kantonale Strategie Langsamverkehr 2040 ausgearbeitet. Sie gibt die Leitlinien zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs vor, steckt die Aktionsbereiche ab und sorgt bei den Projekten und Aktionen des Kantons für Kohärenz, insbesondere durch die Entwicklung eines durchgängigen und qualitativ hochwertigen kantonalen Velowegnetzes. Die Strategie klärt auch die Koordination zwischen den verschiedenen Partnern des Kantons (Bund, Gemeinden, Interessengruppen, private Akteure usw.).
Die Vision der Strategie Langsamverkehr 2040 kommt in sechs strategischen Zielen zum Ausdruck. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung des Modalanteils des Langsamverkehrs bei den täglich zurückgelegten Distanzen von 5 auf 15 % (d.h. eine Erhöhung der durchschnittlichen Distanz von 2 auf 6 Kilometer pro Tag) und die Festigung des touristischen Stellenwerts des Langsamverkehrs als Freizeitangebot. Die Strategie zielt in erster Linie auf junge Menschen und Pendelnde ab. Auf operativer Ebene werden diese strategischen Ziele vor allem durch das Definieren und Herstellen von Netzen des Alltagslangsamverkehrs umgesetzt, die bezüglich Infrastruktur und Unterhalt an die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer angepasst sind.
Die Umsetzung dieser neuen Strategie wird schrittweise erfolgen und auf drei Pfeilern beruhen: Planung der Netze, Erstellung der Infrastruktur und Durchführung von Fördermassnahmen. Der Schwerpunkt wird auf dem Veloverkehr, ob Freizeit- oder Alltagsverkehr, liegen. Die kantonale Strategie Langsamverkehr 2040 hat zum Ziel, eine staatliche Mobilitätspolitik umzusetzen, die effizient, umfassend und inklusiv ist. Eine Diversifizierung der Fortbewegungsmöglichkeiten wird es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für das Verkehrsmittel zu entscheiden, das für ihren räumlichen Kontext am besten geeignet ist.
Die Langsamverkehrsstrategie 2040 vervollständigt das neue Regelwerk, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist und aus dem Bundesgesetz über die Velowege, dem kantonalen Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr sowie dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs besteht. Und schliesslich dient die Strategie der Präzisierung der Komponente «Langsamverkehr» des kantonalen Mobilitätskonzepts 2040.
Die Strategie vervollständigt die Instrumente, die zur Verfügung stehen, um das staatliche Handeln im Bereich des Langsamverkehrs zu beschleunigen und zur Entwicklung einer nachhaltigen, modernen und den Realitäten eines Bergkantons angepassten Mobilität beizutragen.