Die Prospektion im Wallis

Das archäologische Erbe ist ein empfindliches Gemeingut!

Auf der Gesamtheit des Territoriums des Kantons Wallis – auch auf Privatboden – unterliegt die Prospektion und die Verwendung von Metalldetektoren einer Bewilligungspflicht, welche nur im Rahmen von eigenfinanzierten wissenschaftlichen Forschungsprojekten erteilt wird.

Grabungen, Prospektionen und archäologische Untersuchungen, sowie die Publikation der Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in der Zuständigkeit und Verantwortung des Kantons. Archäologische Objekte – sowohl die Funde als auch die Grabungsunterlagen – sind Eigentum des Staates. Die Bereiche von Entdeckungen müssen unverändert belassen und gesichtert werden bis eine archälogische Begutachtung durch das Kantonale Amt für Archäologie vorgenommen wird.

Alle Entdeckungen archäologischer Elemente, welche in und ausserhalb der archäologischen Schutzbereiche gemacht werden, müssen sofort dem Kantonalen Amt für Archäologie mittels des auf dieser Seite verfügbaren Formulars gemeldet werden.

 

Der archäologische Kontext

Die Archäologie ist eine komplexe und methodische, wissenschaftliche Disziplin, deren Ausführung eine spezialisierte Schulung erfordert. Jede Intervention im Gelände muss vorgängig vom Kantonalen Amt für Archäologie bewilligt werden. Sie muss von einer in der Disziplin ausgebildeten Person oder im Minimum unter Aufsicht einer Person, deren Ausbildung vom Kantonalen Amt für Archäologie anerkannt wird, durchgeführt werden.

Im Gelände untersucht der Archäologe die archäologischen Objekte oder Befunde in situ, das heisst in ihrer Position, welche sie im Kontext der natürlichen Sedimente oder einer archäologischen Schicht einnehmen. Die Dokumentation der Zeugnisse in ihrer stratigraphischen Lage ist ausschlaggebend für das Verständnis der Zusammensetzung einer Fundschicht, aber auch um ihre Funktion und Datierung zu ermitteln. Ausserhalb seines Kontextes verliert das Objekt den grössten Teil der Informationen, welche es trägt, und auch das Verständnis der Fundstelle, aus welcher es stammt, wird erschwert.

Einzig das Einhalten der archäologischen Methode erlaubt die Erhaltung von Informationen, ihre Dokumentation und ihre Auswertung mit dem Ziel der Vermittlung und der Verbreitung der Erkenntnisse.