Die Rückgabe von archäologischen Objekten
Die innewohnenden Informationen sind wichtiger als das Objekt selbst!
Verschiedentlich wurde das Kantonale Amt für Archäologie von Personen kontaktiert, welche archäologische Objekte zurückgeben wollten. Beispielweise kann es sich dabei um geerbte Artefakte einer alten Privatsammlung handeln, oder um Objekte, welche bei Verwandten gefunden wurden.
Von einer Keramikscherbe bis zu einem Münzschatz ist die Rückgabe von archäologischen Objekten ausschlaggebend aus mehreren Gründen. In erster Linie ermöglicht sie die Erhaltung eines Objekts mit seiner Stabilisierung und die Aufbewahrung in den dafür geeigneten Magazinen.
Dies ermöglicht im Anschluss die Möglichkeit der Inventarisierung des Artefakts und das Sammeln der innewohnenden Informationen. Diese Elemente können es ermöglichen, die Kenntnisse bezüglich einer bekannten Fundstelle zu verfeinern oder neue archäologische Fundorte zu identifizieren, welche danach besser geschützt werden können. Schliesslich können zurückgegebene Objekte in Museumssammlungen übergehen und ausgestellt werden, damit der ihnen innewohnende Teil der Geschichte der Gesamtheit der Bevölkerung zugutekommen kann.
Bei einer Rückgabe von archäologischen Objekten an das Kantonale Amt für Archäologie ist es unerlässlich, dass ein Maximum an bekannten Informationen zum Objekt übermittelt werden:
- Ursprüngliche Herkunft (Region, Gemeinde, Dorf, Ortsname, Strasse, Koordinaten…)
- Erwerbskontext (Vermächtnis, Erbschaft, Geschenk…)
- Erwerbsdatum/Dauer des Besitzes
- Verfahren zur Konservierung (Behandlung, Aufbewahrungsbedingungen…)
- Beiliegende Dokumentation (Manuskript, Fotografien…)
Für die Meldung eines Zufallsfundes und die Rückgabe eines oder mehrere archäologischer Objekte an das Kantonale Amt für Archäologie füllen Sie bitte das Formular auf dieser Seite aus und senden Sie es per Post an Route de la Piscine 10, Bâtiment C / 1950 Sitten oder per Mail an OCA-ARCHEOLOGIE@admin.vs.ch.
Rechtsgrundlage
- RS 451.100 - Ordonnance sur la protection de la nature, du paysage et des sites (OcPN). Art. 27. (Externer Link)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember1907 (Stand am 1. Januar 2024). Art. 724 B. (Externer Link)
- 444.1 Loi fédérale sur le transfert international des biens culturels du 20 juin 2003 (Etat le 1er février 2021). Art. 24 Délits. (Externer Link)