Bestätigung über bezug von Ergänzungsleistungen für Serafe AG
Sie sind EL-Bezüger und benötigen eine Bescheinigung, die Ihren Anspruch auf AHV/IV-Ergänzungsleistungen belegt, damit Sie weiterhin von der Befreiung von der Rundfunkgebühr durch das Unternehmen SERAFE profitieren können?
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die besagte Bescheinigung bis zum 20. März 2023 an alle Walliser EL-Bezüger versandt wird. Es ist daher nicht notwendig, uns diesbezüglich zu kontaktieren
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