Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft im September 2018
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt.
Über die Ausgleichskassen, welche die Verteilung an die Wirtschaft im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vornehmen, fliessen im Jahr 2018 knapp 492 Millionen Franken zurück. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 1.475‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100'000.00 abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2016 CHF 147.50 rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2016 ist die am 31. Oktober 2017 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt.
Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September vor.
News
- Arbeitgeberabrechnungen 2021
- Massnahmen für Betreuende Angehörige
- Urlaub für Mütter kranker Neugeborener
- QR-Rechnungen
- EO-Covid-19 und Steuererklärung
- Arbeitgeberabrechnungen 2020
- Zahlungsplan für die AHV/IV/EL-Leistungen - 2021
- Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
- EO COVID-19
- Redistribution du produit de la taxe sur le CO2 aux entreprises
- Anspruch auf Erwerbsersatz (Kinderbetreuung)