Reform der Ergänzungsleistungen
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll dabei grundsätzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden.
News
- Arbeitgeberabrechnungen 2021
- Massnahmen für Betreuende Angehörige
- Urlaub für Mütter kranker Neugeborener
- QR-Rechnungen
- EO-Covid-19 und Steuererklärung
- Arbeitgeberabrechnungen 2020
- Zahlungsplan für die AHV/IV/EL-Leistungen - 2021
- Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
- EO COVID-19
- Redistribution du produit de la taxe sur le CO2 aux entreprises
- Anspruch auf Erwerbsersatz (Kinderbetreuung)