Subventionen für die Krankenversicherung
Die kantonale Ausgleichskasse erinnert daran, dass sie allein für die individuelle Prämienverbilligung zuständig ist.
Sie verfügt über die notwenigen Information für die Bearbeitung der Gesuche und kontaktiert die Bezügerinnen und Bezüger nicht telefonisch, um die Daten zu aktualisieren. Wir bitten Sie, auf solche telefonischen Anfragen nicht einzugehen.
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