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Kantonale Arbeitslosenkasse
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Die kantonale Arbeitslosenkasse hat den Auftrag, die Öffentlichkeit klar, zuverlässig und umfassend über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu informieren.
Mit ihren fünf Filialen steht sie allen arbeitslos gemeldeten Personen offen, die im Kanton Wallis wohnen, um sie zu beraten und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Sie stellt den Anspruch fest und zahlt die Arbeitslosenentschädigung aus.
Sie steht den Unternehmen des Kantons zur Verfügung, um den betroffenen Arbeitgebern Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) und Schlechtwetterentschädigungen (SWE) auszuzahlen.
Sie ist auch die einzige Kasse im Kanton, die für die Auszahlung von Entschädigungen bei Insolvenz (z. B. bei Konkurs des Unternehmens) zuständig ist.
Über GETAC bietet sie Berufspraktika, befristete Arbeitsstellen und Qualifizierungsprogramme in den verschiedenen Abteilungen und Institutionen der Kantonsverwaltung an.
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