Ausgesteuerte

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Unsere Kasse zahlt folgende kantonale Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung :

  • Einarbeitungszuschüsse (EAZ).
  • Beiträge an Pendler- und Wochenaufenthalterkosten (PeWo).
  • Qualifizierende Programme (QP).
  • Durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) anerkannte Kurse, gemäss Art. 60 ff AVIG.

Zur Auszahlung von kantonalen Massnahmen ist einzig unsere Kasse befugt.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

027 606 15 01
alk-brig@admin.vs.ch