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Ausgesteuerte
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Unsere Kasse zahlt folgende kantonale Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung :
- Einarbeitungszuschüsse (EAZ).
- Beiträge an Pendler- und Wochenaufenthalterkosten (PeWo).
- Qualifizierende Programme (QP).
- Durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) anerkannte Kurse, gemäss Art. 60 ff AVIG.
Zur Auszahlung von kantonalen Massnahmen ist einzig unsere Kasse befugt.