menu
Vorgehen bei Arbeitslosigkeit im Wallis
Vorgehen bei Arbeitslosigkeit im Wallis
Melden Sie sich so früh als möglich, jedoch spätestens am ersten Tag, für welchen Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, beim Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV). Vorzuweisende Dokumente : AHV-Karte und, falls Sie Ausländer sind, die Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis).
Gleichzeitig sollten Sie sich bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse melden um Ihre Unterlagen zu hinterlegen. Die Kasse befindet sich in unmittelbarer Nähe des RAV.
Einige Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie vom RAV eine Einladung für einen Informationstag oder ein Beratungsgespräch mit einem Personalberater.