Änderungen am Gesetz für Menschen mit Behinde-rungen im Kanton Wallis
Worum geht es?
Der Kanton Wallis möchte das Gesetz für Menschen mit Behinderungen ändern.
Das Gesetz ist aus dem Jahr 1991.
Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention unterschrieben.
Dies ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb will der Kanton Wallis das Gesetz über die Rechte und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ändern.
Die wichtigsten Anpassungen werden hier unten vorgestellt.
Sind Sie mit diesen Änderungen nicht zufrieden, können Sie uns bis am 28. Oktober 2020 sagen, was Sie nicht gut finden.
Wie haben wir die Änderungen vorbereitet?
Der Kanton Wallis hat am 11. November 2019 ein World Café für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Dort haben wir besprochen, was Menschen mit Behinderungen im Kanton Wallis gerne ändern würden.
Die Universität Basel hat dann dem Kanton Wallis einen Vorschlag gemacht, was im Gesetz geändert werden kann.
Was wird geändert?
Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Die Rechte werden im Gesetz festgehalten:
- Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
- Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu Gebäuden und Informationen haben.
- Sie sollen in alle wichtigen Gebäude ohne Hilfe hineingehen können.
- Wichtige Gebäude sind zum Beispiel Kinos, Theater, Kantonsverwaltung, Gemeindeverwaltung, Restaurants.
- Sie sollen wichtige Schreiben der Behörden verstehen können.
Menschen mit Behinderungen können diese Rechte zum Beispiel vor einem Gericht durchsetzen. Sie können verlangen, dass eine Benachteiligung wegfällt. Das ist gratis.
Es muss aber verhältnismässig sein, das heisst es darf zum Beispiel nicht zu viel kosten oder für andere gefährlich sein.
Die «Koordinationsstelle für soziale Institutionen» bekommt einen neuen Namen. Sie heisst dann «Koordinationsstelle für Behindertenfragen».
Es gibt dann eine Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Diese Stelle hilft allen die ihre Gesetze neu machen wollen. Sie zeigt wo man etwas für die Personen mit Behinderungen besser machen kann.
Auch eine Person mit Behinderungen darf zu dieser Anlaufstelle gehen.
Heute sagt man im Gesetz «Menschen mit Behinderungen». Und nicht mehr. «behinderte Menschen».
Was nützen diese Änderungen?
Menschen mit Behinderungen dürfen im Kanton Wallis nicht benachteiligt werden. Werden sie benachteiligt, können sie sich dagegen wehren und erhalten Hilfe.
Eine Stelle im Kanton kümmert sich um alle Anliegen im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen
Wie weiter?
Verschiedene Personen prüfen die Änderungen am Gesetz. Sie machen Vorschläge, was man noch ändern könnte. Das heisst Vernehmlassung.
Dann prüft der Grosse Rat die Änderungen.
Jeder kann dann das Referendum gegen das neue Gesetz ergreifen. Das heisst er sammelt
Unterschriften, wenn er mit dem Gesetz nicht einverstanden ist.
Wenn niemand das Referendum ergreift, tritt das Gesetz im Jahr 2021 in Kraft.