Rekurskommission
Die Rekurskommission des Justizrates (ReKoJ) ist zuständig zur Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide des Justizrates in Disziplinarsachen (Art. 1 Abs. 1 lit. e und Art. 32 ff. GJR). Sie agiert unabhängig vom Justizrat.
Bei der Rekurskommission anfechtbar sind (i) Verfahrensentscheide des Untersuchungsleiters des Justizrates, (ii) Entscheide des Justizrates und (iii) die vom Grossen Rat verhängten disziplinarischen Abberufungen.
Das Verfahren vor der Rekurskommission richtet sich nach dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VVRG), sofern das Reglement der Rekurskommission (ReReKoJ) nichts anderes vorsieht.
Für die Instruktion und die Entscheide der Rekurskommission wird eine Gebühr erhoben und es werden die dabei verursachten Auslagen in Rechnung gestellt.
Kontakt
Nur schriftlich:
Adresse c/o RA Olivier DerivazCP-364
1870 Monthey
Links
- Verfassung des Kantons Wallis (Externer Link)
- Gesetz über den Justizrat (GJR) vom 13. September 2019 (Externer Link)
- Reglement des Justizrates (RJR) vom 20. November 2020 (Externer Link)
- Reglement der Rekurskommission des Justizrates (ReReKoJ) (Externer Link)
- Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VVRG) (Externer Link)