Rekurskommission

Die Rekurskommission des Justizrates (ReKoJ) ist zuständig zur Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide des Justizrates in Disziplinarsachen (Art. 1 Abs. 1 lit. e und Art. 32 ff. GJR). Sie agiert unabhängig vom Justizrat.

Bei der Rekurskommission anfechtbar sind (i) Verfahrensentscheide des Untersuchungsleiters des Justizrates, (ii) Entscheide des Justizrates und (iii) die vom Grossen Rat verhängten disziplinarischen Abberufungen.

Das Verfahren vor der Rekurskommission richtet sich nach dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VVRG), sofern das Reglement der Rekurskommission (ReReKoJ) nichts anderes vorsieht.

Für die Instruktion und die Entscheide der Rekurskommission wird eine Gebühr erhoben und es werden die dabei verursachten Auslagen in Rechnung gestellt.