Amtsblatt
Laut Reglement über das Amtsblatt sieht der Staat die Publikation eines Amtsblattes vor, um so die Öffentlichkeit über alle offiziellen Erlasse der gesetzgeberischen, ausführenden und gerichtlichen Instanzen, die von Gesetzes wegen publiziert werden müssen, und alle übrigen Dokumente, die eine Behörde veröffentlichen möchte, zu informieren.
Seit dem 1. März 2023 erscheint das Amtsblatt in elektronischer Form.
Das Amtsblatt wird unter der Woche täglich aktualisiert. Es gilt einzig die auf der Plattform publizierte digitale Version. Aufrufen und Konsultieren des Amtsblattes übers Internet ist kostenlos.
FAQ
Mit einem Benutzerprofil lassen sich Suchfilter speichern und abonnieren. Wie sich ein Benutzerprofil erstellen lässt, ist unter folgender Adresse beschrieben: Amtsblatt
Mit einem Publikationsprofil können Sie neue Meldungen fürs Amtsblatt erfassen: Amtsblattportal
Dazu müssen Sie wie folgt beschrieben ein Publikationsprofil einrichten: Amtsblattportal Hilfethemen
Anleitungen :
eAB - Amtliche Meldungen erstellen
eAB - Registrierungsanleitung - Gemeinden
eAB - Registrierungsanleitung - Verwaltung
eAB - Registrierungsanleitung - CCCVs - OAIVS- ALK
eAB - Registrierungsanleitung - Justiz
eAB - Registrierungsanleitung - Gemeinderichter
eAB - Registrierungsanleitung - Vereine/Unternehmen/Gesellschaften
Bei technischen Fragen zu den beiden Profilen (Benutzerprofil / Publikationsprofil) wenden Sie sich bitte ans Team des SECO: Amtsblattportal (Informationen zum Portal)
Allgemeine Fragen zum Amtsblatt können an die Staatskanzlei des Kantons Wallis gerichtet werden:
Tel. 027 606 21 00
STK-eAB@admin.vs.ch