Medienmitteilung

Ausübung der Jagd - Revision des Beschlusses und des Ausführungsreglements betreffend die Ausübung der Jagd

24/06/2021 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Der Staatsrat hat die Revision des Beschlusses über die Ausübung der Jagd im Wallis genehmigt. Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu erleichtern, wurde entschieden, von einem Fünfjahresbeschluss zu einem periodischen Beschluss überzugehen. So erhalten Jägerinnen und Jäger ab der Saison 2021–2022 jedes Jahr ein einziges Dokument, in dem alle gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt sind, die die praktischen Bedingungen für die kommende Saison festsetzen. Die Revision des Beschlusses beinhaltet auch Änderungen des Ausführungsreglements über die Ausübung der Jagd. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Regulierungsabschüsse in den eidgenössischen Banngebieten, die Art der erlaubten Munition, die Zeitfenster für die Fahrzeugbenutzung während der ersten Wochen der Jagd und den Treffsicherheitsnachweis, der ab 2025 jährlich vorgelegt werden muss. Durchgeführt wurden diese Revisionen in Zusammenarbeit mit der konsultativen Jagdkommission, die sich namentlich aus Vertretern der Bereiche der Jagd und des Umweltschutzes zusammensetzt.

Die Revision des Beschlusses über die Ausübung der Jagd ist vom Staatsrat genehmigt worden. Das geltende System stützt sich auf einen Fünfjahresbeschluss, der durch jährliche Nachträge abgeändert wird, was die Lektüre erschwert. Um das Verständnis der geltenden Regeln zu erleichtern, hat der Staatsrat entschieden, von einem Fünfjahresbeschluss zu einem periodischen Beschluss überzugehen. Ab der Saison 2021–2022 erhalten Jägerinnen und Jäger jedes Jahr ein einziges Dokument, in dem alle gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt sind, die die praktischen Bedingungen für die betreffende Jagdsaison festsetzen. Diese Revision des Beschlusses beinhaltet auch Änderungen des Ausführungsreglements betreffend die Ausübung der Jagd. Das kantonale Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (kJSG) bleibt hingegen unverändert.

Regulierung durch Jägerinnen und Jäger in den eidgenössischen Banngebieten und den WZVV-Reservaten
Die Revision der geltenden Gesetzgebung umfasst auch weitere Änderungen. Eine davon betrifft die Regulierung jagdbarer Tiere in den eidgenössischen Banngebieten (EBG) sowie den Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV). Aufgrund des Entscheids des Bundesgerichts zur Beschwerde im Fall des EBG Aletsch darf die Regulierung jagdbarer Arten in den im Bundesinventar aufgeführten Schutzgebieten nicht mehr durch die ordentliche Jagd, sondern nur noch im Rahmen von Regulierungsabschüssen erfolgen.

Für die Saison 2021–2022 wird eine Abschussplanung in den EGB und WZVV diskutiert, in denen Regulierungsmassnahmen in Form von Abschüssen notwendig sind, um unzumutbare Schäden zu vermeiden und insbesondere die Waldverjüngung sicherzustellen. Übersteigt ein Teil dieser Abschüsse die Möglichkeiten der Wildhut, so werden sie der Jägerschaft übertragen. Zu diesem Zweck wird eine Namensliste erstellt. Die Jägerschaft kann sich im Rahmen ihrer jährlichen Bestellung des Jagdpatents für Abschüsse in diesen eidgenössischen Schutzgebieten anmelden. Übersteigt die Anzahl angemeldeter Personen die Anzahl verfügbarer Plätze, so erfolgt eine Auslosung durch den Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS). Diese Lösung gewährleistet die grösstmögliche Gleichbehandlung der Jägerschaft.
Die Revision des Beschlusses und des Ausführungsreglements betreffend die Ausübung der Jagd hat unter anderem zu den folgenden weiteren wichtigen Änderungen geführt:

Der Treffsicherheitsnachweis, der aktuell drei Jahre gültig ist, muss ab 2025 jährlich vorgelegt werden, um zu belegen, dass die Jägerinnen und Jäger in der Lage sind, ihre jeweilige Waffe sicher und effizient zu verwenden;

  • die Verwendung von Bleigeschossen ist untersagt, wobei eine Übergangsfrist von fünf Jahren gilt, damit sich die Jägerinnen und Jäger entsprechend ausrüsten können. Die Verwendung von bleifreier Munition durch die Wildhüter im Rahmen ihrer Tätigkeiten wird ab Ende dieses Jahres beschlossen;
  • die Zeitfenster für die Benutzung von Strassen mit Fahrzeugen während der ersten fünf Wochen der Jagd wurden neu definiert, um die Ruhe der Jagdgebiete zu Beginn und am Ende des Tages zu wahren und den Jägerinnen und Jägern mehr Spielraum für den Transport von erlegtem Wild zu geben;
  • die interaktive Karte der Dienstelle für Jagd, Fischerei und Wildtier (DJFW) legt die Perimeter und die Angaben für die Ausübung der Jagd fest. Sie gilt im Streitfall. Die Beschreibungen der Gebietsgrenzen in Textform wurden entfernt.

Alle Änderungen wurden von den Mitgliedern der konsultativen Jagdkommission, die sich aus Vertretern der betroffenen Departemente und der Gerichtsbehörden, des Bereichs der Jagd, der wichtigsten kantonalen Umweltschutz-, Landwirtschafts-, Wald- und Tourismusvereinigungen und des Verbands der Walliser Burgergemeinden zusammensetzt, einstimmig angenommen.
Der Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis für die Jahre 2021–2022, das Ausführungsreglement zum Jagdgesetz sowie die jeweiligen erläuternden Berichte können unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.vs.ch/web/scpf/chasse-2021