Bilanz 2023/2024 der Präsenz und der Regulierung des Wolfs im Wallis
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zieht Bilanz über die Präsenz und die Regulierung des Wolfs im Wallis. 2023 wurden im Kanton 71 Wölfe formell identifiziert, darunter 52 neue Individuen. Von der DJFW wurden 13 Rudel, davon 10 mit Reproduktion, gezählt. Im gesamten Kantonsgebiet kam es zu 150 Wolfsangriffen. Dabei wurden 401 Nutztiere gerissen. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) Frédéric Favre hat vier Einzelwolfabschüsse angeordnet. Dabei wurden vier Wölfe von Berufswildhütern erlegt. Nachdem die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, wurden im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung bis zum 31. Januar 2024 27 weitere Wölfe erlegt.
Im Jahr 2023 wurden 71 Wölfe (34 Weibchen, 36 Männchen und 1 unbestimmtes Individuum, im Jahr 2022 51 Wölfe) formell über DNA-Analysen identifiziert, darunter 52 neue Individuen. Von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurden 13 Wolfsrudel (davon 4 grenzüberschreitende) nachgewiesen, 10 davon mit bestätigter Reproduktion. 2023 wurden 401 Nutztiere vom Wolf getötet, davon 248 im Oberwallis (92 Angriffe) und 153 im Unterwallis (58 Angriffe). Im Rahmen der reaktiven Wolfsregulierung wurden vier Bewilligungen für Einzelwolfabschüsse durch den Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) Frédéric Favre erteilt, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren – eine in der Region Goms-Aletsch, zwei in der Region Brigerberg-Ganter und eine in der Region Ferpècle-Arolla. Dabei wurden vier Wölfe durch professionelle Wildhüter erlegt.
Die Entschädigung von Nutztierrissen infolge eines Grossraubtierangriffs beläuft sich fürs Jahr 2023 auf rund 210’000 Franken, 2022 waren es 182’000 Franken. 2023 wurden mehr als 14’500 Arbeitsstunden für das Wolfsmanagement und dessen Regulierung geleistet (2022 waren es 11’400 Stunden).
Proaktive Regulierung
Die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) ist am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten. Diese Verordnung ermöglicht es, die Bestände von Wolfsrudeln proaktiv zu regulieren. In diesem Rahmen wurde vom DSIS über die DJFW eine kantonale Strategie erstellt. Ziel ist es, die Konflikte in den Problemgebieten zu minimieren, in denen Wölfe entweder die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen für Nutztiere umgehen, eine Gefährdung des Menschen darstellen und/oder die regionalen Bestände an wildlebenden Schalenwildtieren gefährden, sofern die natürliche Verjüngung des Waldes im Rudelgebiet nicht zu stark von den Schalenwildtieren gehemmt wird. Am 15. November 2023 beantragte der Kanton beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Bewilligung zur vollständigen Entnahme von sieben Rudeln, was mindestens 34 Wölfen im Abschussperimeter entsprach. Das BAFU hat seine Zustimmung für diese sieben Rudel erteilt, d. h. für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais. Infolge einer Beschwerde von Umweltorganisationen hat Staatsrat Frédéric Favre am 13. Dezember 2023 den Abbruch der proaktiven Regulierung für die Rudel von Nanz, Le Fou-Isérables und Les Hauts-Forts angeordnet.
Vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024, dem Enddatum der proaktiven Regulierung, wurden 27 Wölfe entnommen: elf im Streifgebiet des Wolfsrudels von Augstbord; neun im Streifgebiet des Wolfsrudels von Hérens-Mandelon; drei im Streifgebiet des Wolfsrudels von Les Toules; zwei im Streifgebiet des Wolfsrudels von Chablais; zwei im Streifgebiet des Wolfsrudels von Nanz – bevor die proaktive Regulierung in diesem Gebiet abgebrochen werden musste.
Insgesamt wurden 23 Abschüsse von Berufswildhütern durchgeführt. Diese wurden begleitet von einer Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ), bestehend aus spezialisierten Jägern unter der Verantwortung der DJFW. Jäger mit Jagdpatent E (Kleinraubwild) und/oder S (Wildschweine) haben vier Abschüsse im Rahmen der ordentlichen Jagd durchgeführt. Diese Jäger sowie die Mitglieder der UGJ waren im vergangenen November speziell dafür ausgebildet worden.
Der Bundesrat wird im Frühling 2024 ein Vernehmlassungsverfahren zu allen Änderungen der JSV – einschliesslich aller Bestimmungen zur proaktiven Wolfsregulierung – einleiten. Die endgültige Fassung der JSV soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten. In der Zwischenzeit wird der Kanton Wallis die reaktive Regulierung (von Juni bis August) und die proaktive Regulierung (von September bis Januar) gemäss den gültigen Rechtsgrundlagen fortsetzen, um das nachhaltige Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf zu fördern und Konflikte zwischen der Berglandwirtschaft, dem Wild und dem Grossraubtier zu reduzieren.