Landwirtschaft - Zehn Jahre Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität
Die Agrarpolitik 2024-2017 (AP14-17) des Bundes trat vor zehn Jahren in Kraft und führte zu grossen Veränderungen im Direktzahlungssystem mit einem starken Fokus auf floreale und landschaftliche Aspekte, insbesondere in Sömmerungsgebieten. Diese Programme und Projekte werden mit einigen Anpassungen, die für 2028 erwartet werden, weitergeführt, immer mit dem gleichen Ziel, den Reichtum der Biodiversität und der Walliser Kulturlandschaften zu erhalten und aufzuwerten.
Die Agrarpolitik 2014-2017 (AP14-17) trat vor zehn Jahren in Kraft und legte neue Direktzahlungskategorien fest. Während landwirtschaftliche Nutzflächen zur Förderung der Biodiversität mit besonderer florealer oder struktureller Qualität (nach der technischen Nomenklatur als Q2 eingestuft) bereits Direktzahlungen erhielten, war dies bei Sömmerungsgebieten nicht der Fall. Mit der Einführung der AP14-17 erhielten auch diese finanzielle Unterstützung, wenn die Flora auf ihren Alpwiesen einen hohen florealen Wert aufwies. Der Staat Wallis hat sich deshalb stark engagiert, um den landschaftlichen Wert jedes Alpabschnitts im gesamten Kanton zu beurteilen. Die Ergebnisse entsprachen diesem Engagement, denn 30 % der Alpflächen erfüllten die Kriterien für die Qualitätsstufe Q2. Durch die finanzielle Unterstützung wird also sichergestellt, dass die Biodiversität in den Sömmerungsgebieten erhalten und gefördert wird. Diese Beiträge stellen ein Budget von 9 Millionen Franken pro Jahr dar, wovon 4 Millionen allein für die Sömmerungsgebiete verwendet werden.
Eine weitere wichtige Neuerung der AP14-17 war die Einführung von Landschaftsqualitätsprojekten (LQP). Diese zielen darauf ab, die Vielfalt der Kulturlandschaften zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln. Mit den Beiträgen können rund dreissig verschiedene Massnahmen unterstützt werden, die vom Anlegen von Holzbecken oder -zäunen über die Pflege markanter Bäume und die Erhaltung des Anbaus in Berggebieten bis hin zur Förderung des Mähens in abgelegenen Berggebieten reichen. Vierzehn LQP wurden entwickelt, die den gesamten Kanton Wallis abdecken, sowohl auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch in den Sömmerungsgebieten, mit einem Gesamtbudget von 7,5 Millionen Franken pro Jahr, wovon 1 Million für die Sömmerungsgebiete bestimmt ist.
In den letzten zehn Jahren haben diese Projekte und Programme dazu beigetragen, den Reichtum der Biodiversität und der Walliser Kulturlandschaften zu erhalten und aufzuwerten. Ihre Auswirkungen machen sich im Geschmack der Produkte bemerkbar und tragen zur touristischen Attraktivität unserer Region bei. So werden Landwirtinnen und Landwirte für Umweltleistungen entlohnt, die sie durch ihre tägliche Arbeit erbringen. Diese Art von Beiträgen wird auch in Zukunft fortgesetzt, mit einigen Anpassungen ab 2028, ohne die Ziele der Förderung der Biodiversität und der Landschaft zu verändern.
Der Kanton Wallis nahm dieses «Jubiläum» zum Anlass, eine Broschüre zu erstellen, in der die mit der Landwirtschaft verbundenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Biodiversität und der Landschaft vorgestellt werden. Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit besser zu informieren und Werbung für die von den Landwirten geleistete Arbeit zu machen, um die Biodiversität und die landschaftlichen Schönheiten des Kantons zu erhalten und aufzuwerten.