Medienmitteilung Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Familienzulagen und Familienfonds - Höhere Unterstützung für Haushalte

Angesichts der Teuerung werden die Beträge der Familienzulagen für das Jahr 2025 um 7,1 % erhöht. Die Kinderzulage wird somit von 305 auf 327 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 445 auf 477 Franken erhöht. Gleichzeitig hat der Staatsrat beschlossen, die Beträge für die Unterstützung beizubehalten, die Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen über den Familienfonds gewährt werden. Die 2024 gewährten Beträge betragen zwischen 1'350 Franken und 2'260 Franken. Insgesamt werden am Ende des Jahres fast 20.8 Millionen Franken an rund 11'300 bedürftige Familien im Kanton ausbezahlt. Was den Beitragssatz der Arbeitnehmer betrifft, so wird dieser bei 0,17 % belassen für 2025.

Die Familienzulagen sollen einen Teil der Kosten ausgleichen, die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufbringen müssen. Ein Mindestbetrag pro Kind und Monat ist durch das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG), für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen, vorgeschrieben. Zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Jahr 2009 müssen die Mindestbeträge der Familienzulagen an die Teuerung angepasst werden. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 28. August 2024 beträgt der Anpassungssatz 7,1 %.

Der Staatsrat hat beschlossen, die Beträge der Familienzulagen anzupassen, die ab dem 1. Januar 2025 an die Familien ausgezahlt werden.

Aktuelle Beträge

Teuerung (+7.1%)

Beträge ab 2025

Geburtszulage / Adoptionszulage

2000.-

142.-

2142.-

Mehrlingsgeburten/ Mehrlingsadoptionen

3000.-

213.-

3213.-

Kinderzulage

305.-

22.-

327.-

Ausbildungszulage

445.-

32.-

477.-

Zusatzleistung ab dem dritten Kind

100.-

8.-

108.-

Arbeitnehmer und Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Beitrag an der Finanzierung der Familienzulagen. Für 2025 hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitnehmer bei 0.17 % zu belassen. Dieser Entscheid, der durch den Anstieg der Löhne möglich wurde, trägt zur Verbesserung der Kaufkraft der Walliserinnen und Walliser bei.

Familienfonds

Der kantonale Familienfonds ermöglicht die Gewährung einer Finanzhilfe, in Form einer Haushaltszulage, an im Wallis wohnhafte Einzelpersonen oder Paare mit bescheidenem Einkommen und Kinderbetreuungspflichten. Das steuerbare Einkommen bestimmt den Anspruch auf Leistungen. Der Staatsrat hat die Grenzen 2024 für den Anspruch auf eine Haushaltszulage aus dem kantonalen Familienfonds sowie die Höhe der Zulage festgelegt (siehe Tabelle im Anhang).

In einem für die Haushalte schwierigen finanziellen Umfeld hatte der Staatsrat diese Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Familien, in den Jahren 2022 und 2023, gezielt verstärkt. Für 2024 hat der Staatsrat beschlossen, die gewährten Beträge und den Kreis der Begünstigten beizubehalten.

Die betroffenen Haushalte können je nach Einkommen von einem jährlichen Betrag von bis zu 2'260 Franken profitieren Rund 11'300 Familien sollten Ende Dezember in den Genuss einer Haushaltszulage kommen. Insgesamt werden im Jahr 2024 über 20.8 Millionen Franken ausbezahlt.

Bisher wurde 11'145 Familien das Recht auf die Haushaltszulage 2023 für insgesamt 20.8 Millionen Franken zugesprochen. Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen, auf der Grundlage eines Beitrags von 0,18 % der AHV-Löhne finanziert.