Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Beibehaltung der zugesagten Subventionen für abgesagte Veranstaltungen

06/03/2020 | Präsidium

Die Dienststellen des Staates Wallis werden den Organisatoren der unterstützten Veranstaltungen die zugesagten Beträge auszahlen, auch wenn diese aufgrund der Coronavirus-Epidemie abgesagt werden müssen. Die Kosten, die durch die Vertagung einer Veranstaltung entstehen, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Zahlung von Subventionen für eine abgesagte oder verschobene Veranstaltung kann nur im Falle eines Defizits erfolgen.

Der Staat Wallis unterstützt zahlreiche Veranstaltungen durch die Gewährung von Subventionen, vor allem in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport. Er verpflichtet sich, die Zahlung der gesprochenen Beträge für jede aufgrund der Coronavirus-Epidemie abgesagte oder verschobene Veranstaltung aufrechtzuerhalten.

Im Falle einer Absage bleiben die zugesagten Zuschüsse den Begünstigten erhalten, sofern sie sich auf die angefallenen Kosten beziehen, die bereits gezahlt wurden oder noch bezahlt werden müssen.

Im Falle einer Vertagung der betroffenen Veranstaltung werden die zugesagten Beträge für die Ausgabe am neuen Datum beibehalten. Ausgaben, die sowohl für die ursprünglich geplante als auch für die verschobene Ausgabe anfallen, können beim Nachweis der entstandenen Kosten berücksichtigt werden. Etwaige Verluste aus früheren Ausgaben können jedoch nicht berücksichtigt werden.

Die betroffenen Dienststellen werden die zugesagten Zahlungen leisten, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der offiziellen Empfehlungen durch die Organisatoren zum Zeitpunkt des Entscheids über die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung. Der Zusammenhang zwischen diesem Entscheid und der Coronavirus-Epidemie muss ebenfalls klar sein.