Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Dritte Etappe der Lockerung der Massnahmen ab dem 6. Juni 2020

27/05/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus per 6. Juni zu lockern. Der Staat Wallis begrüsst die neuen Lockerungen, die hauptsächlich in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Handel und Bildung ansetzen.

Der Staat Wallis freut sich dank der Wiedereröffnung von Bergbahnen, Schwimmbädern, Wohlfühloasen, Campings, botanischen und zoologischen Gärten, touristischen Attraktionen, Kinos, Theater, Konzertsälen oder gar Casinos am 8. Juni auf die kommende Sommersaison im Tourismus. Dank der Grenzöffnung zu Frankreich, Deutschland und Österreich am 15. Juni und der ab dem 6. Juli vorgesehenen Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums können ausländische Touristen, die ihre Ferien im Wallis verbringen möchten, willkommen geheissen werden.

Gemäss Bundesratsentscheid wird die maximale Personenzahl pro Tisch in Restaurants und Bars ab dem 6. Juni abgeschafft. Die Konsumenten müssen nach wie vor am Tisch sitzen, und die Betriebe müssen die Möglichkeit der Rückverfolgung von Kontakten gewährleisten, indem sie die Daten eines Kunden pro Tisch für jede Gruppe von mehr als vier Personen erfassen. Diese Lockerungen ermöglichen in dieser stark von den COVID-19-Auswirkungen betroffenen Branche, die Kapazitäten und somit die Umsatzzahlen zu steigern. Sie bedeuten auch die Rückkehr der Geselligkeit, die ein wichtiger Trumpf für diese Branche ist.

Die Höchstzahl für Versammlungen im öffentlichen Raum, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, Wegen oder in Parks, wird ab 30. Mai 2020 von fünf auf 30 Personen erhöht. Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt. Diese Massnahme ermöglicht eine Öffnung der Unterhaltungsinfrastrukturen und damit die Animation der Sommersaison. Kleinere und mittlere Events sowie Ferienlager können somit stattfinden, sofern die vom BAG empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden. Auch Alpaufzüge sind möglich, wenn nicht mehr als 300 Personen unter Einhaltung der angekündigten Regeln daran teilnehmen und ein Schutzplan vorhanden ist. Die gleichen Regeln gelten für Sportveranstaltungen, die wieder von Zuschauern besucht werden können, mit Ausnahme von Sportarten mit engem und ständigem Körperkontakt, bei denen die Wettkämpfe bis zum 6. Juli verboten bleiben.

Mit diesen Massnahmen verfügt der Tourismus nunmehr über klare Bedingungen für seinen Neustart. Der Staat Wallis hofft, dass sie ausreichen, um diesen Schlüsselsektor der Wirtschaft neu zu lancieren.

Im Bereich der Ausbildung wird der Präsenzunterricht in der Orientierungsschule bis zum Schuljahresende in alternierenden Halbklassen fortgesetzt. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Mittel- und Berufsfachschulen wurde unter Einhaltung der BAG-Vorschriften auf den 8. Juni 2020 bestätigt. Der Unterricht in den Mittelfachschulen wird ebenfalls in alternierenden Halbklassen aufgenommen während die Berufskurse in jeder Berufsfachschule spezifisch organisiert werden. Die Lernenden werden diesbezüglich direkt von der Schulleitung informiert. Die Modalitäten der Wiederaufnahme basieren auf den während der Teil-Wiederaufnahme gemachten Erfahrungen, die sowohl für die obligatorische Schule wie auch für die überbetrieblichen Kurse positiv ausfielen. Die detaillierte Organisation und die Schutzpläne werden so bald als möglich von den Schuldirektionen kommuniziert.

Der Kanton Wallis schliesst sich der Empfehlung des Bundes an, um eine Rückkehr zu einem möglichst normalen Leben zu ermöglichen. Er erinnert jedoch an die Notwendigkeit der Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden können, muss die Möglichkeit der Rückverfolgung von Kontakten im Falle einer Infektion gewährleistet sein, z.B. über Anwesenheitslisten.