Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Neue sanitäre Massnahmen und Wirtschaftshilfe

04/11/2020 | Staatsrat

Um die epidemiologische Kurve der COVID-19-Fälle deutlich zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift der Kanton Wallis neue sanitäre Massnahmen. Ab dem 6. November um 22 Uhr werden Restaurationsbetriebe für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Staatsrat hat zudem entschieden, den von den Einschränkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren finanzielle Unterstützung in der Höhe von 20 Millionen Franken zu gewähren. Ein entsprechender Zusatzkredit wird dem Grossen Rat unterbreitet. Dazu kommen die 9 Millionen Franken, die von der Finanzkommission des Grossen Rates zur Unterstützung der Reise- und Veranstaltungsbranche vorgeschlagen wurden.

Nach den am 18. und 22. Oktober eingeführten Massnahmen scheint sich die Anzahl der COVID-19-Neuinfektionen zu stabilisieren. Ihre Anzahl ist nach wie vor hoch und das Wallis bleibt einer der Kantone mit den meisten neuen Fällen im Verhältnis zu seiner Bevölkerung. Die Zahl der Spitalaufenthalte nimmt weiterhin in besorgniserregender Weise zu. Es besteht das Risiko, dass das Spital Wallis den Zustrom von Patienten nicht mehr bewältigen kann. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift der Kanton Wallis neue sanitäre Massnahmen.

Ab dem 6. November um 22 Uhr werden Restaurantbetriebe inklusive Cafés, Restaurants, Pubs, gelegentlich geöffnete Gasthäuser, Bars (inklusive Bäckerei-, Tankstellen-, Bahnhof-, Hotel- und Campingbars) für die Öffentlichkeit geschlossen. Ausgenommen sind:

  • Lebensmittel- und Mahlzeiten-Hauslieferdienstleistungen (nur bis 22 Uhr erlaubt);
  • Märkte, bei denen ein Konsum vor Ort verboten ist;
  • Take-Away mit Ausgabemöglichkeiten unter Einhaltung der sozialer Distanz (nur bis 22 Uhr erlaubt);
  • gemeinnützige Kantinen sowie Spital- und APH-Kantinen unter Einhaltung erhöhter Hygienestandards (Maskenpflicht auch für das Personal; ausschliesslich Sitzgelegenheiten; maximal vier Personen pro Tisch, ausser für Personen, die im gleichen Haushalt leben; 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die an unterschiedlichen Tischen sitzen, dies falls keine Schutzmassnahmen vorhanden (Plexiglas);
  • nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen, unter Einhaltung erhöhter Hygienestandards (Maskenpflicht auch für das Personal; ausschliesslich Sitzgelegenheiten; maximal vier Personen pro Tisch, ausser für Personen, die im gleichen Haushalt leben; 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die an unterschiedlichen Tischen sitzen, dies falls keine Schutzmassnahmen vorhanden (Plexiglas);
  • Schulkantinen;
  • Hotelrestaurants, zur Nutzung durch Gäste, die dort wohnen, unter Einhaltung erhöhter Hygienestandards (Maskenpflicht auch für das Personal; ausschliesslich Sitzgelegenheiten; maximal vier Personen pro Tisch, ausser für Personen, die im gleichen Haushalt leben; 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die an unterschiedlichen Tischen sitzen, dies falls keine Schutzmassnahmen vorhanden (Plexiglas);

Diese Massnahmen gelten bis und mit 30. November 2020 und ergänzen die bereits geltenden Einschränkungen. Diese umfassen unter anderem die Schliessung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars, Erotikclubs und anderen ähnlichen oder analogen Einrichtungen sowie die Schliessung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitnesszentren, Wellnesszentren, öffentliche Schwimmbäder und Bäder, Kegelbahnen, Konzerthallen und andere ähnliche oder analoge Orte, mit Ausnahme der Wellness-Einrichtungen der Hotels für ihre eigenen Gäste.

Die betroffenen Wirtschaftsakteure, die bereits durch die Massnahmen der ersten Welle geschwächt wurden, sind von diesen Beschränkungen erneut stark betroffen. Die Gefahr eines Konkurses für viele dieser Akteure ist sehr real, mit potenziell dramatischen Folgen für das Wirtschaftssystem. Eine gezielte Unterstützung dieser Akteure, insbesondere durch die Gewährung von nicht rückzahlungsbaren Beiträgen ist daher unerlässlich. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, einen zusätzlichen Kredit von 20 Millionen Franken zur Unterstützung der von den Einschränkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren zu gewähren. Dieser Kredit wird dem Grossen Rat vorgelegt.

Auch die Veranstaltungs- und Reisebranche spürt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in vollem Umfang. Um die Walliser Akteure in diesen beiden Branchen zu unterstützen, wird die Finanzkommission des Grossen Rates (FIKO) während der Novembersession des Parlaments, Unterstützungsmassnahmen für diese beiden Branchen vorschlagen. Bei Annahme des Antrags, wird die Regierung diesen Branchen 9 Millionen Franken zuweisen und so dazu beitragen, die durch COVID-19 verursachten Verluste während zwölf Monaten ab dem 15. März 2020 zu decken. Dieser Betrag stammt hauptsächlich aus den Mitteln, die ursprünglich für die am 9. April angekündigten KA-/EO-Leistungen reserviert waren.

Was die Eventbranche anbelangt, ergänzt diese Finanzhilfe im subsidiären Rahmen die Massnahmen des Bundes und ist für Unternehmen bestimmt, die Leistungen vor Ort erbringen, am Auf- und Abbau von Infrastrukturen beteiligt sind oder andere Leistungen in diesem Bereich bereitstellen. In der Reisebranche gilt dies für Walliser Reisebüros, die einem in der Schweiz anerkannten Garantiefonds angehören, Carunternehmen und Veranstalter von Pauschalreisen, Veranstalter von Sport- oder Kulturlager und Ferien für internationale Gäste sowie für Gruppenunterkünfte, die pauschal von Gästen gebucht werden, mit denen in absehbarer Zukunft voraussichtlich nicht zu rechnen ist. Die Gesuche werden einzeln geprüft. Die Hilfe wird in Form eines Beitrags an die berücksichtigten jährlichen Fixkosten sowie an den Personalaufwand geleistet, der nicht durch die KA-/EO-Leistungen gedeckt war. Der gewährte Betrag wird auf maximal 300’000 Franken pro Unternehmen begrenzt.