Medienmitteilung

Zweite Phase des Verfassungsrates: Prüfung der Grundsätze

12/03/2020

Am 2. April 2020 wird der Verfassungsrat mit der zweiten Phase seiner Arbeit beginnen, nämlich der Phase der Prüfung der Grundsätze. Zu diesem Zweck wird der Verfassungsrat mehrmals im Plenum zusammentreten, um die Vorberichte der thematischen Kommissionen mit den von diesen beschlossenen Grundsätzen zu behandeln. Diese Phase wird es ermöglichen, die Schwerpunkte der neuen Verfassung zu definieren, mit Blick auf die Vorbereitung des Vorentwurfs durch die thematischen Kommissionen in der zweiten Hälfte des Jahres 2020.

Am 2. April 2020 wird der Verfassungsrat die zweite Phase seiner Arbeit beginnen, nämlich die Prüfung der von den thematischen Kommissionen beschlossenen Grundsätze und/oder Artikel. In der ersten Phase führten die thematischen Kommissionen intensive Recherchen, Diskussionen und Beratungen durch, im Hinblick auf die Erstellung eines Vorberichtes. Die Ergebnisse des durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozesses, der zwischen November 2019 und Anfang Januar 2020 über die digitale Plattform www.wallismorgen.ch durchgeführt wurde sowie anlässlich der Bürgerworkshops, die in 6 Orten des Kantons organisiert wurden, wurden von den thematischen Kommissionen ebenfalls berücksichtigt und in ihre Berichte integriert. Fast 100 Kommissionssitzungen wurden abgehalten, um diese Berichte zu erstellen. Die in diesen Berichten enthaltenen Vorschläge werden nun dem Plenum des Verfassungsrates vorgelegt.

Plenarsitzungen des Verfassungsrates

Um die von den thematischen Kommissionen vorgeschlagenen Grundsätze zu prüfen, wird der Verfassungsrat an folgenden Daten im Plenum zusammentreten:

  • 2. April 2020
  • 7. April 2020
  • 12. Mai 2020
  • 14. Mai 2020
  • 2. Juni 2020
  • 3. Juni 2020

Reservesitzungen sind für den 4. und 5. Juni 2020 geplant. Die Sitzungen finden im Grossratssaal, in Sion statt, und werden auf Kanal9 übertragen.

Veröffentlichung der Berichte der thematischen Kommissionen

Die Vorberichte der thematischen Kommissionen werden nach und nach veröffentlicht, zur Behandlung in den Plenarsitzungen. Die Berichte der thematischen Kommissionen 1 (allgemeine Bestimmungen, sozialer Zusammenhalt, Präambel und Verhältnis Staat-Kirchen, Schlussbestimmungen), 2 (Grundrechte, Sozialrechte und Zivilgesellschaft) und 3 (politische Rechte) wurden heute auf der Website des Verfassungsrates veröffentlicht (https://www.vs.ch/de/web/constituante/vorberichte-kommissionen). Diese werden anlässlich der Aprilsession behandelt.

Weiteres Vorgehen

Die vom Plenum des Verfassungsrates gewählten Grundsätze werden im Sommer 2020 den institutionellen Akteuren und der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens werden von den thematischen Kommissionen zur Ausarbeitung des Vorentwurfs der neuen Verfassung verwendet, deren erste Lesung im Frühjahr 2021 stattfinden wird.

Coronavirus

Das Büro und das Präsidialkollegium verfolgen die Lage aufmerksam und werden in den kommenden Wochen über die Massnahmen entscheiden, die im Hinblick auf die Plenarsession des Verfassungsrates im April 2020 zu ergreifen sind, in Koordination mit den zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden.

Kontakt

Yann Roduit
Koordinator des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates
Yann.RODUIT@constit.vs.ch
079 459 25 07