Medienmitteilung

Ausbildungsverpflichtung in nicht-universitären Gesundheits-berufen - Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf

29/03/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur schickt einen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung, mit dem die Anzahl der Praktikums- und Lehrstellenplätze für nicht-universitäre Gesundheitsberufe erhöht werden soll. Er wurde durch eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Staatsrates ausgearbeitet. Damit sollen Lösungen für das festgestellte Nachwuchsproblem in den Bereichen Pflege und Betreuung geboten werden. Mit diesem Gesetzesvorentwurf wird dem Kanton die Kompetenz erteilt, die Anzahl der Praktikums- und Lehrstellenplätze, die von jeder Gesundheitsinstitution angeboten werden müssen, festzulegen. Ausserdem wird eine finanzielle Gegenleistung vorgesehen.

Der Gesetzesvorentwurf über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Gesundheitsinstitutionen, der Schulen und der betroffenen kantonalen Dienststellen ausgearbeitet. Im Laufe dieser Arbeiten wurde ersichtlich, dass der künftige Personalbedarf vordergründig in den Bereichen Pflege und Betreuung (Krankenpflege, Fachangestellte/r Gesundheit, Assistent/in Gesundheit und Soziales, Fachmann/-frau Betreuung) mit der Anzahl Personen, die gegenwärtig im Wallis ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Dieselbe Feststellung wird für die Berufe Rettungssanitäter/in und Physiotherapeut/in gemacht. Dies hat zur Folge, dass zur Deckung des Personalbedarfs im Gesundheitssektor verstärkt Personal mit ausländischen Ausbildungsabschlüssen angestellt werden muss.

Die Arbeitsgruppe hat auch festgestellt, dass das Ausbildungspotenzial der Walliser Gesundheitsinstitutionen nicht vollkommen ausgeschöpft wird. Im Gesetzesvorentwurf ist daher vorgesehen, dass im Wallis mehr Gesundheitsfachleute ausgebildet werden. Darin werden die Grundsätze des Berner Modells übernommen, das auch schon in anderen Deutschschweizer Kantonen angewandt wird. Gemäss diesem Modell gibt der Kanton die Zahl der Praktikums- und Lehrstellenplätze vor, die die einzelnen Gesundheitsinstitutionen (Spitäler, Pflegeheime, Spitex, Rettungswesen) jedes Jahr anbieten müssen. Für die Ausbildungsleistung werden die Gesundheitsinstitutionen durch den Kanton finanziell entschädigt. Institutionen, die nicht genügend Ausbildungsplätze anbieten, sollen eine finanzielle Beteiligung entrichten.

Im Walliser Gesetzesvorentwurf ist die Bildung einer kantonalen Evaluationskommission vorgesehen, die den Nachwuchsbedarf eruieren und das Ausbildungspotenzial jeder Gesundheitsinstitution bestimmen wird. Ausserdem sollen regionale Einigungskommissionen gebildet werden, um für die Schulen und Gesundheitsinstitutionen Empfehlungen zur Aufteilung der Plätze und zur Organisation der Bildungsgänge auszuarbeiten.

Es ist vorgesehen, diese Bestimmungen zunächst auf die Pflege- und Betreuungsberufe sowie auf die Physiotherapeuten/-therapeutinnen und Rettungssanitäter/innen anzuwenden. Bei Bedarf können sie auf andere Gesundheitsberufe ausgeweitet werden. Die Medizinalberufe (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Chiropraktor/in, Apotheker/in) gehören nicht zum vorgesehenen Anwendungsbereich.
Die in die Vernehmlassung geschickten Dokumente stehen auf der Webseite des Staates Wallis (https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen) oder auf Anfrage bei der Dienststelle für Gesundheitswesen unter gesundheitswesen@admin.vs.ch zur Verfügung. Stellungnahmen können bis 31. Mai 2019 eingereicht werden.