Medienmitteilung

Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere»

30/06/2020 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Der Staatsrat beantragt die Annahme der Volksinitiative über die Handhabung der Grossraubtiere im Wallis und lädt den Grossen Rat ein, diese dem Volk vorzulegen, mit der Empfehlung, diese anzunehmen. Auch wenn eine mögliche Annahme der Volksinitiative die aktuelle und künftige Situation der Grossraubtiere im Kanton nicht grundlegend ändern wird ist es dem Staatsrat wichtig, dass die Walliser Bevölkerung sich zum Thema äussern kann.

Die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» ist am 16. Januar 2017 mit 9545 Unterschriften bei der Staatkanzlei eingereicht worden. Diese Volksinitiative verlangt die Einführung eines neuen Artikels 14bis in die Kantonsverfassung. Der vorgeschlagene und im Nachhinein angepasste Artikel hat folgenden Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten».

Mit Entscheid vom 25. Januar 2017 hat der Staatsrat dem Grossen Rat die Initiative weitergeleitet. Nach Vorprüfung und Änderung des Textes, hat der Grosse Rat in seiner Abstimmung vom 12. September 2019 die Volksinitiative für gültig erklärt.

Die Annahme der Volksinitiative wird die aktuelle und künftige Situation der Grossraubtiere im Kanton nicht grundlegend ändern. Die geltende Gesetzgebung, aber auch die revidierte Gesetzgebung im Falle der Annahme des Revisionsentwurfs des eidgenössischen Jagdgesetzes (JSG), erfüllen bereits weitgehend die Forderungen der Initiative. Der Kanton besitzt zudem nur wenig Spielraum für den Erlass eines kantonalen Grossraubtierkonzepts.

Der Staatsrat hält es jedoch für wichtig, dass die Walliser Bevölkerung sich zum Thema der grossen Raubtiere äussern kann. Die Kantonsregierung hat demzufolge beschlossen, dem Grossen Rat zu empfehlen, die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere», für zulässig zu erklären und diese der Volksabstimmung zu unterbreiteten und deren Annahme zu empfehlen.