Der Verfassungsrat des Kantons Wallis
Am 4. März 2018 hat die Walliser Bevölkerung die Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung mit 72,8% Ja-Stimmen angenommen und mit 61,5% der abgegebenen Stimmen beschlossen, die Arbeiten einem Verfassungsrat anzuvertrauen.
Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates durch das Volk fand am 25. November 2018 statt. Sie trafen sich zum ersten Mal am 17. Dezember 2018 in Sion zur konstituierenden Sitzung des Verfassungsrates. Zwischen dem 29. April und dem 5. Juni 2019 fanden zwei Plenarsitzungen des Verfassungsrates statt, um das Reglement des Verfassungsrates zu verabschieden, die Mitglieder des Präsidialkollegiums, die Präsidenten/-innen der thematischen Kommissionen und den Generalsekretär zu wählen und zur Ernennung der Mitglieder der thematischen und institutionellen Kommissionen. Am 5. Juni erfolgte der Amtsantritt der leitenden Organe des Verfassungsrates, namentlich des Präsidialkollegiums und des Büros, sowie der thematischen Kommissionen.
Seither haben die thematischen Kommissionen eine intensive Forschungs-, Diskussions- und Beratungsarbeit geleistet, um verfassungsrechtliche Grundsätze oder Artikel und einen vorläufigen Bericht zuhanden des Plenums des Verfassungsrates auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses, der zwischen November 2019 und Anfang Januar 2020 über eine digitale Plattform durchgeführt wurde sowie anlässlich der Bürgerworkshops, die in 6 Orten des Kantons organisiert wurden, wurden von den thematischen Kommissionen ebenfalls berücksichtigt und in ihr Projekt integriert.
Zwischen September und November 2020 hat das Plenum des Verfassungsrates anlässlich von drei Sessionen von zwei bis drei Tagen in Brig und Martinach getagt, um die in den Vorberichten der thematischen Kommissionen enthaltenen Vorschläge zu prüfen. Diese Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen des Plenums in einem von der Coronavirus-Pandemie geprägten Kontext. Die Coronakrise hat den Verfassungsrat gezwungen, die Prüfung der Grundsätze von April auf September 2020 zu verschieben.
Ein Vernehmlassungsverfahren zu den vom Verfassungsrat angenommenen Grundsätzen wurde zwischen Januar und März 2021 bei den institutionellen Akteure und der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Verfassungsvorentwurf wurde von den thematischen Kommissionen zwischen April und Juni 2021 erarbeitet, unter anderem auf der Grundlage der Beschlüsse des Plenums anlässlich der Lesung der Grundsätze im Herbst 2020, sowie der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.
Zwischen September und Dezember 2021 hat der Verfassungsrat an zehn Plenarsessionen getagt, um den von den thematischen Kommissionen im Frühjahr 2021 erarbeiteten Vorentwurf für die erste Lesung zu behandeln. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurden über 500 Abstimmungen zu den von den politischen Fraktionen und Mitgliedern des Verfassungsrates eingereichten Abänderungsanträgen durchgeführt. Der aus der ersten Lesung im Plenum des Verfassungsrates resultierende Verfassungsvorentwurf wurde anschliessend durch zwei Experten für Verfassungsrecht geprüft, die ihren Bericht im Februar 2022 übermittelt haben.
Die erneuerten thematischen Kommissionen haben dann zwischen Februar und Mai 2022 den Verfassungsvorentwurf für die zweite Lesung durch das Plenum des Verfassungsrates erarbeitet. Er wird von 10 erläuternden Berichten begleitet, die von den thematischen Kommissionen im Frühjahr 2022 verfasst wurden, sowie von Minderheitsberichten.
Die zweite Lesung des Entwurfs hat zwischen Juni und Oktober 2022 anlässlich von 7 Plenarsessionen stattgefunden. Im Rahmen dieser zweiten Lesung wurden über 500 Abstimmungen zu den von den politischen Fraktionen und Mitgliedern des Verfassungsrates eingereichten Abänderungsanträgen durchgeführt. In der Plenarsitzung vom 8. November 2022 hat der Verfassungsrat auf der Grundlage des aus der zweiten Lesung resultierende Entwurfs beschlossen, die Diskussion über 12 Artikel wieder zu eröffnen.
In der Februarsession 2023 hat der Verfassungsrat die Detailberatung zu den 12 Artikel, deren Wiedereröffnung beschlossen wurde, durchgefürt. Er hat auch beschlossen, dem Volk eine Variante über das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene zur Abstimmung vorzulegen.
Der Entwurf der neuen Verfassung des Kantons Wallis wurde vom Verfassungsrat in der Schlussabstimmung vom 25. April 2023 mit 87 zu 40 Stimmen genehmigt. Der Verfasssungsrat hat auch mit 87 zu 29 Stimmen bei 7 Enthaltungen einen Variantenentwurf betreffend den politischen Rechten von Ausländerinnen und Ausländern auf Gemeindeebene angenommen.
Der Entwurf der neuen Verfassung und seine Variante wurden dem Staatsrat am 17. Mai 2023 übergeben, um dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden. Der Staatsrat hat entschieden, die kantonale Abstimmung über den Verfassungsentwurf auf den Sonntag, 3. März 2024, festzulegen.