Kommissionen
Für seine Arbeiten hat der Verfassungsrat zehn thematische Kommissionen mit je 13 Mitgliedern eingesetzt. Diese erstellen in ihren Zuständigkeitsbereichen Vorschläge zuhanden des Verfassungsrates. Jedes Mitglied des Verfassungsrates nimmt in einer thematischen Kommission Einsitz.
Die Präsidenten und Präsidentinnen sowie die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen der thematischen Kommissionen werden vom Verfassungsrat auf Vorschlag des Büros gewählt.
Gemäss Artikel 17 Absatz 4 des Reglements des Verfassungsrates wurden die thematischen Kommissionen im Anschluss an die erste Lesung vollständig erneuert.
Zudem wurden drei institutionellen Kommissionen eingesetzt: die Koordinationskommission, die die Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen zusammenführt, die Bürgerbeteiligungskommission, und die Redaktionskommission.