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Generalsekretariat
Der Verfassungsrat verfügte für die Ausübung seiner Befugnisse über ein vom Staatsrat und von der Kantonsverwaltung unabhängiges Generalsekretariat.
Es bestand aus einem Generalsekretär, einer Direktionsassistentin, zwei Juristinnen und fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen.
Bezüglich seiner Amtstätigkeit ist das Generalsekretariat dem Präsidialkollegium unterstellt und arbeitet nach dessen Instruktionen und Weisungen.
Die Funktion des Generalsekretärs wurde von Herrn Florian ROBYR wahrgenommen.