Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Vom 13. Januar 2021 bis am 14. März 2021 hat der Verfassungsrat des Kantons Wallis eine breite Vernehmlassung zu den vom Plenum des Verfassungsrates im Herbst 2020 verabschiedeten Grundsätzen durchgeführt. Die kantonalen Institutionen, die politischen Parteien und Bewegungen, die regionalen Organisationen, die Kirchen, die Wirtschaftsorganisationen und die Gewerkschaften sowie rund 200 Organisationen und Verbände der Zivilgesellschaft wurden zur Teilnahme eingeladen. Das Vernehmlassungsverfahren wurde mit einem Online-Fragebogen elektronisch durchgeführt. Auch die Bevölkerung wurde eingeladen, den Online-Fragebogen auszufüllen.
Eingegangene Stellungnahmen
Innerhalb der angesetzten Frist haben 159 institutionellen Akteure des Kantons an der Vernehmlassung teilgenommen. Die Teilnehmer hatten auch die Möglichkeit, dem Verfassungsrat ihre Stellungnahme in einem separaten Schreiben mitzuteilen, insbesondere zu bestimmten Aspekten des Entwurfs oder zu Elementen, die nicht durch den Online-Fragebogen abgedeckt waren. Was die Vernehmlassung der Bevölkerung betrifft, so haben 7’428 Personen auf den Online-Fragebogen zugegriffen und 5’039 Personen haben den Fragebogen ausgefüllt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung für die institutionellen Akteure wurde vom Generalsekretariat des Verfassungsrates zusammengefasst. Die Analyse der Antworten im Online-Fragebogen für die Bevölkerung wurde vom Institut für Tourismus (ITO) der HES-SO Valais-Wallis durchgeführt.
Veröffentlichung der Ergebnisse und der Daten
Die Ergebnisse der Vernehmlassung bestehen aus den folgenden Unterlagen:
- Vernehmlassung der institutionellen Akteure:
- Synthesebericht der Ergebnisse der Vernehmlassung für die institutionellen Akteure;
- Antworten der institutionellen Akteure auf den Online-Fragebogen (inkl. Kommentare);
- Schreiben von institutionellen Akteuren an den Verfassungsrat.
- Vernehmlassung der Bevölkerung:
- Analysebericht des Instituts für Tourismus (ITO) der HES-SO Valais-Wallis;
- Vom ITO erstellter interaktiver Online-Bericht, der es erlaubt, die Ergebnisse nach soziodemografischen Variablen (Alter, Geschlecht, Wohnort) zu gewichten;
- Kommentare der Teilnehmenden im Online-Fragebogen;
- Rohdaten-Dateien (unten).
Behandlung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden von den thematischen Kommissionen analysiert, um den Vorentwurf der neuen Verfassung zu erstellen. Die Grundsatzentscheidungen des Plenums des Verfassungsrates vom Herbst 2020 sowie die Ergebnisse der Vernehmlassung der institutionellen Akteure und der Bevölkerung bilden die Grundlage für die Arbeit der thematischen Kommissionen zur Erstellung des Vorentwurfs der neuen Verfassung im Frühjahr und Sommer 2021. Es ist zu beachten, dass weder die Beschlüsse des Plenums im Herbst 2020 noch die Ergebnisse der Vernehmlassung für die thematischen Kommissionen verbindlich sind. Sie stellen jedoch wichtige Indikatoren dar, ob die von den thematischen Kommissionen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorgeschlagenen Grundsätze von einer Mehrheit des Plenums und der Bevölkerung in der Volksabstimmung unterstützt werden könnten oder ob bestimmte Vorschläge in Frage gestellt werden sollten.
Erbegnisse der Vernehmlassung der institutionellen Akteure
Ergebnisse der Vernehmlassung der Bevölkerung
DAS VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN
Seit Sommer 2019 arbeiten die 130 Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte an bestimmten Themen in 10 verschiedenen Kommissionen.
In der ersten Hälfte des Jahres 2020 haben alle Kommissionen einen Bericht mit einer Reihe von Grundsätzen in Zusammenhang mit ihren Themen vorgelegt. Diese Grundsätze sind noch keine Verfassungsartikel und werden sich bis zur endgültigen Fassung des Textes der neuen Verfassung, der 2023 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird, weiterentwickeln.
Diese verschiedenen Grundsätze wurden anlässlich der Plenarsitzungen des Verfassungsrates im Herbst 2020 von den 130 Mitgliedern des Verfassungsrates behandelt. Sie wurden entweder angenommen oder abgelehnt, manchmal deutlich und manchmal mit knapper Mehrheit. Einige von ihnen wurden auch auf Vorschlag der politischen Fraktionen modifiziert. Die Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen. Viele dieser Grundsätze sind neu und befinden sich nicht der aktuellen Verfassung, die aus dem Jahr 1907 stammt, einige von ihnen verändern die Struktur oder das Funktionieren unseres Kantons erheblich.
Grundsätze, die in unserem Kanton zu bedeutenden Veränderungen führen würden oder solche, die mit knapper Mehrheit angenommen oder abgelehnt wurden, wurden mittels eines Fragebogens mit 31 Fragen den Institutionen und der Walliser Bevölkerung zur Vernehmlassung bis zum 14. März 2021 vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung werden an die 10 thematischen Kommissionen weitergeleitet, mit dem Ziel, ihre künftige Arbeit bei der Erstellung des Vorentwurfs der neuen Verfassung zu leiten. Die Meinungen der Bevölkerung und der institutionellen Akteure werden dabei berücksichtigt.
Sie können hier auch alle vom Plenum des Verfassunsgrates im Herbst 2020 verabschiedeten Grundsätze einsehen. Ein Synthesebericht der Beratungen und Beschlüsse des Verfassungsrates steht auch zur Verfügung. Es ist auch möglich, am Ende des Fragebogens eine allgemeine Bemerkung oder einen Kommentar zu anderen Grundsätzen zu machen, die nicht Gegenstand einer Frage im Fragebogen sind.
Weitere Informationen zum Verfassungsrat finden Sie unter dem Link https://www.vs.ch/de/web/constituante oder durch Anklicken der untenstehenden Fragen.
Eine Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates (Land, Kanton, usw.) welches die Form des Staates und die Rechte und Pflichten der Bürger festlegt. In den Grundsätzen werden die Rollen und Aufgaben der verschiedenen öffentlichen Institutionen definiert.
Wenn der Staat ein Gebäude wäre, wäre die Verfassung sein Plan.
Die aktuelle Verfassung des Kantons Wallis stammt aus dem Jahr 1907. Obwohl sie im Laufe der Jahre mehrfach geändert wurde, ist nun eine Totalrevision notwendig, um sie der Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen. Diese Revision wird es ermöglichen, neue Themen zu berücksichtigen, die in der aktuellen Verfassung nicht vorkommen, zum Beispiel in Bezug auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten in unserem Kanton, die Urbanisierung, die Umwelt oder die neuen Technologien.
Am 4. März 2018 hat die Walliser Bevölkerung die Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung mit 72,8% Ja-Stimmen angenommen und beschlossen, die Arbeiten einem Verfassungsrat anzuvertrauen, der speziell für diese Arbeit gewählt wird.
Es ist anzumerken, dass die meisten Schweizer Kantone eine solche Totalrevision bereits in den letzten Jahrzehnten durchgeführt haben.
Am 25. November 2018 hat das Walliser Volk 130 Personen aus 10 politischen Parteien und Bewegungen gewählt, um eine neue Verfassung auszuarbeiten. Der Verfassungsrat arbeitet nach dem Modell des Grossen Rates und hat viereinhalb Jahre Zeit, um seine Arbeit zum Abschluss zu bringen.
Der Verfassungsrat wird von einem 4-köpfigen Präsidialkollegium und vom Büro, das sich aus 13 Vertreterinnen und Vertretern der 10 politischen Fraktionen und Bewegungen zusammensetzt (PDCVr, VLR, Appel Citoyen, Verts et citoyens, PS et Gauche citoyenne, UDC et Union des Citoyens, SVPO und freie Wähler, CVPO, CSPO, Zukunft Wallis) geleitet.
Die Zusammensetzung des Präsidialkollegiums ändert sich jährlich und die Geschlechterparität ist gewährleistet. Alle politischen Parteien und Bewegungen sind mindestens einmal während der Dauer der Arbeit im Präsidialkollegium vertreten.
Die Revisionsarbeit wird von 10 thematischen Kommissionen durchgeführt, in denen die 130 Mitglieder des Verfassungsrates vertreten sind. Zusätzlich zu diesen 10 thematischen Kommissionen wurden 3 institutionelle Kommissionen eingerichtet: eine Koordinationskommission, eine Redaktionskommission und eine Bürgerbeteiligungskommission.
Die Mitglieder des Verfassungsrates werden bei ihrer Arbeit von einem Generalsekretariat unterstützt.
Sie finden alle Informationen über die thematischen Kommissionen hier: https://www.vs.ch/de/web/constituante/commissions
Dezember 2018 – Juni 2019: Allgemeine Organisation des Verfassungsrates (Vereidigung der Gewählten, Erarbeitung eines Organisationsreglements, Anstellung der Mitarbeitenden des Generalsekretariates, Nominierung der verschiedenen Gremien, etc.).
Juni 2019 – April 2020: Arbeiten in den 10 thematischen Kommissionen.
September 2020 – November 2020: Prüfung der von den Kommissionen vorgeschlagenen Grundsätze durch das Plenum.
2021-2022: Vernehmlassungsverfahren für die institutionellen Akteure und für die Öffentlichkeit, Integration der Vernehmlassungsergebnisse in die 10 thematischen Kommissionen, Ausarbeitung des Vorentwurfs der neuen Verfassung und Behandlung des Entwurfs durch das Plenum (2 bis 3 Lesungen).
Frühling 2023: Übergabe des Entwurfes an den Staatsrat.
Herbst / Winter 2023: Volksabstimmung über den Entwurf der neuen Verfassung
Der Verfassungsrat hat beschlossen, eine Bürgerbeteiligungskommission zu schaffen, um die Bevölkerung in ihre Arbeit miteinzubeziehen. Ziel der verschiedenen Phasen der Beteiligung ist es, Ideen zu sammeln, die Überlegungen der thematischen Kommissionen zu bereichern und die Anliegen der Bevölkerung besser zu kennen.
Eine erste Phase der Bürgerbeteiligung wurde zwischen November 2019 und Januar 2020 mittels einer digitalen Plattform sowie Bürgerworkshops in verschiedenen Orten des Kantons durchgeführt. Die Vorschläge dieser ersten Phase wurden von den thematischen Kommissionen diskutiert und in ihren Arbeiten integriert.
Der Ihnen heute vorgelegte Fragebogen stellt die zweite Phase des Bürgerbeteiligungsprozesses dar, nämlich die öffentliche und institutionelle Vernehmlassung.
Die Bürgerbeteiligungskommission wird 2022 entscheiden, ob eine dritte Phase der Bürgerbeteiligung für die Fortsetzung der Arbeit des Verfassungsrates sinnvoll ist.