Bestandsaufnahme des Kulturerbes von kantonalem Interesse

Die Dienststelle für Kultur erstellt eine Bestandsaufnahme des Kulturerbes von kantonalem Interesse. Als von kantonalem Interesse gelten die Bestandteile des Kulturerbes, die von der Kantonalen Kommission für Kulturerbe als solche anerkannt werden sowie sämtliche Bestände der Sammlungen der kulturellen Institutionen des Staates (Staatsarchiv, Mediathek Wallis, Kantonsmuseen), ausgenommen diejenigen Dokumente der Mediathek Wallis, die einzig der Information und Bildung der Bevölkerung dienen.

Liste der von der Kantonalen Kommission anerkannten Elemente

Nachstehend finden Sie die jährlichen Listen der neuen Elemente, die vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur auf Vorschlag der kantonalen Kommission für Kulturerbe als von kantonalem Interesse anerkannt wurden.

Gesuche um Anerkennung des kantonalen Interesses

Wenn Sie bei der kantonalen Kommission für Kulturerbe ein Gesuch um Anerkennung des kantonalen Interesses für ein Element oder eine Gruppe von beweglichen, dokumentarischen, immateriellen oder sprachlichen Elementen einreichen möchten, die nach Ihrer Beurteilung die erforderlichen Kriterien (Art. 19, 20 KFG) erfüllen, bestehen zwei Möglichkeiten, dieses Gesuch zu stellen:

Abfrage der Bestandsaufnahme

Die Bestandsaufnahme ist online auf den folgenden Seiten veröffentlicht:

In wenigen Jahren wird die Bestandsaufnahme auf einer einzigen Online-Plattform einsehbar sein.