Immaterielles Kulturerbe
Immaterielles Kulturerbe
Mit dem Beitritt zur UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat sich die Schweiz verpflichtet, eine nationale Liste der lebendigen Traditionen zu erstellen. Ziel der Inventarisierung ist es, die Anerkennung, Aufwertung und Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu fördern.
Als immaterielles Kulturerbe gelten Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die von einer Generation an die nächste weitergegeben und von Gemeinschaften als Bestandteil ihres Kulturerbes angesehen werden. Dazu gehören überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen wie Gesang und Erzählgut, darstellende Künste wie Theater, Tanz und Musik, gesellschaftliche Praktiken wie Bräuche, Rituale und Feste sowie traditionelles Fachwissen aus verschiedenen Gebieten wie Handwerk, Landwirtschaft und Medizin.
Im Kanton Wallis hat das Departement für Erziehung, Kultur und Sport eine Kommission eingesetzt, um die nötigen Informationen und Dokumentationen zusammenzutragen und entsprechende Vorschläge zu formulieren.
Walliser Kommission
Für den Kanton Wallis hat der Staatsrat die Zuständigkeit für dieses Dossier an die Dienststelle für Kultur übertragen. Zwischen 2010 und 2018 hat eine vom Chef der Dienststelle für Kultur präsidierte Kommission, zusammengesetzt aus Fachleuten sowie Verantwortlichen von kantonalen Institutionen, das Mandat übernommen, die notwendigen Elemente zusammenzutragen und Vorschläge zu formulieren. Unterstützt wurde die Kommission von einem Projektleiter in der Person von Thomas Antonietti, Ethnologe, Leiter des Lötschentaler Museums und ehemaliger Konservator am Geschichtsmuseum Wallis. Seit 2019 wird diese Kommission durch die kantonale Kommission für das Kulturerbe ersetzt.
Zweite Phase der Umsetzung
Eine zweite Phase der Umsetzung betraf die Auswahl von Traditionen, die zur Einschreibung in die Listen des immateriellen Kulturerbes der UNESCO vorgeschlagen wurden.
Im März 2013 hat das Eidgenössische Departement des Innern eine Expertengruppe zur Erarbeitung einer Vorschlagsliste des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz eingesetzt. Diese Expertengruppe hat im Juni 2014 dem Bundesrat zuhanden der UNESCO-Liste acht Traditionen unterbreitet. Diese Vorschlagsliste wurde vom Bundesrat am 22. Oktober 2014 genehmigt. Sie beinhaltet:
• Umgang mit der Lawinengefahr
• Uhrmacherhandwerk
• Schweizer Grafikdesign und Typografie
• Schweizer Alpsaison
• Jodel
• Historische Prozessionen in Mendrisio
• Winzerfest in Vevey
• Basler Fastnacht