Alkoholzehntel

Was ist der Alkoholzehntel ?

Es handelt sich um einen jährlichen Finanzbeitrag des Bundes an die Kantone gemäss Artikel 131bis der Bundesverfassung.

Dieser Betrag an die Kantone (entsprechend der Bevölkerung) entspricht 10% des Reinertrags der Eidgenössischen Alkoholverwaltung und muss für kantonale Aktionen zur Bekämpfung und Prävention von Alkoholismus und Suchtmittelmissbrauch – wie z.B. Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch – eingesetzt werden.

Wer sind die Empfänger ?

  • Organisationen und Institutionen, deren Haupttätigkeiten im Einklang mit den Bundesempfehlungen stehen (Kampf gegen Drogen und Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs).
     
  • Konkrete und realisierbare Projekte, die im Einklang mit den in den Bundesweisungen genannten Präventions-, Früherkennungs-, Behandlungs-, Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen stehen.

Anfrage für Unterstützung

Die Anfragen zur Unterstützung sind schriftlich und jährlich bis zum 30. Juni einzureichen, zusammen mit dem Verwaltungsbericht und Jahresabschluss oder dem Budget, wenn es sich um ein Projekt handelt.

Contact

Dîme de l’alcool

Service cantonal des contributions
Av. de la gare 35
1950 Sion

Renseignements - Barbara Borter

+41 27 606 23 42