Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Der ÖREB-Kataster
Ein Grundstückseigentümer kann nicht frei über sein Grundstück verfügen. Die Nutzung wird durch öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingeschränkt, die vom Gesetzgeber und den Behörden zum Schutz des öffentlichen Interesses erlassen werden. Ein ÖREB ist also eine öffentlich-rechtliche Einschränkung des Eigentumsrechts, die von der öffentlichen Hand eingeführt wird. Sie bewirkt, dass das Recht des Eigentümers an seinem Eigentum dauerhaft eingeschränkt wird.
Während der Eigentümer früher jedes kommunale oder kantonale Amt einzeln kontaktieren musste um die für sein Grundstück geltenden ÖREBs zu erhalten, ist es jetzt dank eines zentralen Informationssystems möglich, die wichtigsten Einschränkungen und zugehörigen Vorschriften in einem einzigen Dokument einzusehen und zu extrahieren. Dieses System ist das Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).
Im Wallis ist die Dienststelle für Geoinformation für den ÖREB-Kataster zuständig.
Direkter Link auf der ÖREBK
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes www.cadastre.ch
Inhalt des ÖREB-Katasters
Ein ÖREB besteht aus einem Plan und Vorschriften. Der Plan zeigt den Bereich, der vom ÖREB abgedeckt wird (z. B. Nutzungszonen). Die Vorschriften (z. B. das Baureglement der Gemeinde) definieren die Beschreibung der Einschränkung und deren Folgen.
Der ÖREB-Kataster des Kantons Wallis beinhaltet derzeit 22 öffentlich-rechtliche Einschränkungen. In Zukunft werden neue Themen hinzugefügt. Von diesen 22 ÖREB-Themen liegen 10 in der Zuständigkeit des Kantons und 12 in der Zuständigkeit des Bundes.
Die 19 öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im ÖREB-Kataster VS
Raumplanung | ||
73 | Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) | |
76 |
Planungszonen (im Arbeit) |
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Strassen | ||
87 | Projektierungszonen Nationalstrassen | |
88 | Baulinien Nationalstrassen | |
Eisenbahnen | ||
96 | Projektierungszonen Eisenbahnanlagen | |
97 | Baulinien Eisenbahnanlagen | |
Flughäfen | ||
103 | Projektierungszonen Flughafenanlagen | |
104 | Baulinien Flughafenanlagen | |
108 | Sicherheitszonenplan | |
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116 | Kataster der belasteten Standorte | |
117 | Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs | |
118 | Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze | |
119 |
Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs | |
Wasser | ||
131 | Grundwasserschutzzonen | |
132 | Grundwasserschutzareale | |
190 | Gewässerraum (in Arbeit) | |
Lärm | ||
145 | Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) | |
Wald | ||
157 | Statische Waldgrenzen | |
159 | Waldabstandslinien | |
160 | Waldreservate (in Arbeit) | |
Versorgung und Entsorgung | ||
217 | Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher | |
218 | Baulinien Starkstromanlagen |
Einführung von neuen Beschränkungen
Der Walliser ÖREB-Kataster wird mit der Einführung neuer nationaler und kantonaler Themen weiterentwickelt. Wir sind in der Phase 2 des Walliser ÖREB-Kataster Projektes. Die Themen mit «in Arbeit» sind in dieser 2 Phase vorgesehen.
Abgrenzung des ÖREB-Kataster zum Grundbuch
Das ÖREB-Kataster befasst sich mit allgemeinen Beschränkungen. Die Beschränkungen, die nur eine oder wenige Grundstücke betreffen, können im Grundbuch eingetragen werden.
Rechtlicher Rahmen
Der ÖREB-Kataster basiert auf dem Bundesgesetz über Geoinformation (GeolG) und die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV).
Auf kantonaler Ebene wird der Geltungsbereich des ÖREB-Katasters durch das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geoinformation (kGeoIG) und die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kÖREBKV).
ÖREB-Web Service - Aufruf eines Auszugs für Unternehmen und Institutionen
Aus der Web-Applikation des ÖREB-Katasters können Sie für eine Parzelle alle geltenden ÖREBs abrufen, entweder direkt auf dem Bildschirm (dynamischer Auszug) oder durch Herunterladen einer PDF-Datei (statischer Auszug).
Wenn Sie den EGRID-Identifikator (z.B. CH185152301287) oder den Nummerierungsbereich (VS+BFS-Nummer der Gemeinde) und die Parzellennummer kennen, können Sie den Webdienst "DATA-Extract" direkt in der Adresszeile Ihres Webbrowsers verwenden.
Beispiel mit dem EGRID:
PDF > https://rdppfvs.geopol.ch/extract/pdf/?EGRID=CH185152301287
XML > https://rdppfvs.geopol.ch/extract/xml/?EGRID=CH185152301287
JSON >https://rdppfvs.geopol.ch/extract/json/?EGRID=CH185152301287
Je nach gewünschtem Format fügen Sie den entsprechenden Link ein : https://rdppfvs.geopol.ch/extract/Format/?=EGRID
Beispiel mit dem Nummerierungsbereich und der Parzellen-Nr.:
PDF > https://rdppfvs.geopol.ch/extract/pdf/?IDENTDN=VS6266&NUMBER=802
XML > https://rdppfvs.geopol.ch/extract/xml/?IDENTDN=VS6266&NUMBER=802
JSON > https://rdppfvs.geopol.ch/extract/JSON/?IDENTDN=VS6266&NUMBER=802
Je nach gewünschtem Format fügen Sie den entsprechenden Link ein: https://rdppfvs.geopol.ch/extract/Format/?IDENTDN=Nummerierungsbereich&NUMBER=Parzellennummer
Weitere Informationen über den ÖREB-WebService und die Syntax von Abfragen finden Sie in la documentation de Swisstopo
Für weitere Fragen oder Dienstleistungen schreiben Sie an sitvs@admin.vs.ch.
Rechtsgrundlage
- Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) (Externer Link)
- Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) (Externer Link)
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geoinformation (kGeoIG) (Externer Link)
- Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kÖREBKV) (Externer Link)