M-01 Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
Eintrittsbedingungen
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Die Baubewilligung des Gebäudes wurde vor dem Jahr 2000 erteilt.
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Die beantragten Bauteile umschliessen bereits beheizte Gebäudeteile.
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Neubauten, Anbauten und Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
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Die Minimale Fördersumme pro Gesuch beträgt 3'000.- Fr.
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Das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht. Mit den Dämmmassnahmen wurde noch nicht begonnen.
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Nicht subventioniert werden:
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Wechsel der Fenster
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Dämmung gegen unbeheizte Räume (Estrichboden, Kellerdecke)
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Kontakt
Effienergie AG
Adresse Bearbeitungszentrum des Kantons WallisNeugasse 10
8005 Zürich
Telefon 058 680 41 08