M-05 Luft/Wasser Wärmepumpe

Anlagen welche nicht von demselben "FWS Fachpartner mit Zertifikat" geplant, kontrolliert und in Betrieb genommen werden, erhalten einen um 30% tieferen Förderbeitrag als die oben genannten Fördersätze.

Eintrittsbedingungen

  1. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor‐Wärmepumpen.

  2. Die Anlage ersetzt eine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung.

  3. Die Anlage deckt im Prinzip die Gesamtheit des Wärmebedarfs für Heizung, Lüftung und Warmwasser, es sei denn der Zusatz stammt aus erneuerbarer Energie.