M-18 Fernwärme

Eintrittsbedingungen

  1. Die erhaltene Wärme stammt im Minimum zu 75% aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme.

  2. Die Wärmelieferung erfolgt an bestehende Bauten.

  3. Die Wärmelieferung an Neubauten ist nicht förderberechtigt.

  4. Prozesswärme ist nicht förderberechtigt.

  5. Spezialfälle werden von Fall zu Fall beurteilt.

  6. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht.