Subventionen für die Gemeinden

Die Gemeinden haben bei der Energiewende im Kanton Wallis eine Schlüsselrolle, denn sie besitzen wichtige behördliche Entscheidungskompetenzen (Raumplanung, Baubewilligungen, Energieversorgung, Wasserkraftkonzessionen, usw.).

Energieberatungsdienst der Gemeinde

Die Dienstelle für Energie und Wasserkraft (DEWK) subventionniert die Etablierung eines "Energieberatungsdienst der Gemeinde" seit 2019, dieser:

  • fördert eine Energie- und Umweltpolitik der Gemeinde basierend auf den kantonalen Zielsetzungen;
  • sorgt insbesondere im Energiebereich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen auf dem gesamten Gemeindegebiet;
  • erarbeitet und koordiniert die Entwicklung und Realisierung der Energiepolitik der Gemeinde;
  • lenkt die Gemeindeaktivitäten dahin, diese nachhaltig zu gestalten (ökonomisch, solidarisch, umweltverträglich, etc.);
  • plant in Zusammenhang mit der Energiepolitik Sensibilisierungs-, Informations-, und Fördermassnahmen.
  • kontrolliert die Fortschritte anhand von Indikatoren der Dienststelle für Energie und Wasserkraft.

Energie-Raumplanung

Zur Gewährleistung einer ausreichenden, diversifizierten, zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltschutzverträglichen Energieversorgung haben die Gemeinden zu bestimmen, wie sie die Entwicklungsperspektiven der Energieversorgung der verschiedenen Zonen ihres Gebietes planen (z. B. Fernwärmenetz, Ortsteile mit geringem Energieverbrauch usw.).

Die Dienststelle für Energie und Wasserkraft (DEWK) unterstützt mit einer Höhe von 5'000.- CHF pro Gemeinde aber im Maximum 30 Prozent der Gesamtkosten (inkl. MWSt.), die Erarbeitung einer kommunalen Energie-Raumplanung, dies in Anwendung von Artikeln 10 kEnG und 5 VFöEn.

Für die interkommunale Energieplanung beträgt die Förderung 5'000 CHF pro Gemeinde, maximal jedoch 50% der Gesamtkosten (inkl. MWST).

Voraussetzung für das Gewähren der Subvention ist, dass die DEWK an der Sitzung der Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe teilnimmt, bevor der Auftragnehmer der Gemeinde die Schlussfolgerungen oder den Abschlussbericht vorlegt.

Die Finanzhilfe unterstützt kommunale Energie-Raumplanungen welche im Minimum folgende drei Punkte umfassen:

1. Diagnose

Grafische und kartografische Erfassung der lokalen Energiesituation: Identifizierung der aktuellen Energieverbraucher pro Energieträger, die bestehenden und die geplanten Infrastrukturen (Gas, Fernwärme, usw.) und das Potential an erneuerbaren Energien und die verfügbare und lokal nutzbare Abwärme.

2. Szenarien

Auswertung des zukünftigen Energieverbrauchs.
Erarbeitung von Szenarien welche den zukünftigen Energieverbrauch in Zusammenhang stellt mit den lokal verfügbaren und als nutzbar identifizierten Produktionskapazitäten.
Vergleich der verschiedenen Szenarien, im Minimum auf der Ebene der Energieeffizienz und des Anteils an erneuerbaren Energien.

3. Empfehlungen

Auf Basis des Vergleichs der Szenarien, Vorschläge von Empfehlungen und Massnahmen welche es in den Instrumenten der Raumplanung umzusetzen gilt.

Die Finanzhilfe für die kommunale Energieplanung kann je nach verfügbarem Budget und eventuell neu gesetzten Prioritäten eingestellt werden.