VSTax 2021
Das VSTax 2021 steht nun zu Ihrer Verfügung um die Steuererklärung 2021 auszufüllen.
Vor der ersten Benutzung werfen Sie doch bitte noch einen Blick auf die neuen Funktionen unter Neuerungen.
Sobald eine aktive Internetverbindung erkannt wird, erlaubt das Programm nur noch das Hinterlegen per Internet. Folgende zwei Möglichkeiten werden vorgeschlagen:
- Es gibt noch Belege in Papierform die hinterlegt werden müssen:
- In diesem Fall erstellt das VSTax eine Übermittlungsquittung, welche gedruckt, unterschrieben und direkt der Kantonalen Steuerverwaltung, zusammen mit den Belegen auf Papier, zugesendet werden muss.
- Solange die Quittung und die Belege nicht per Post versendet werden, solange hat der Steuerpflichtige (oder Treuhänder) immer noch die Möglichkeit Korrekturen vorzunehmen.
- Die komplette Steuererklärung kann am Ende des Hinterlegungsprozesses für den persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden, falls der Steuerpflichtige das wünscht.
- In diesem Fall erstellt das VSTax eine Übermittlungsquittung, welche gedruckt, unterschrieben und direkt der Kantonalen Steuerverwaltung, zusammen mit den Belegen auf Papier, zugesendet werden muss.
Diese Prozedur ersetzt den kompletten Ausdruck der Steuererklärung inkl. 2D-Barcode. Diese Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen, falls keine aktive Internetverbindung vom VSTax erkannt wird.
- Alle Belege sind digital vorhanden:
- Eine noch ökonomischere und schnellere Methode ist das Übermitteln der Steuererklärung ohne Unterschrift. Diese Methode gibt es seit der Steuerperiode 2017 und wird von fast 100’000 Steuerpflichtigen schon genutzt. Hierfür müssen alle Belege in elektronsicher Form ins VSTax importiert werden.
- Mit Hilfe der Smartphone App «Tell Tax» können Sei einfach und schnell die Belege auf Papier scannen und ins VSTax Dossier elektronisch importieren
- Mit VSTaxQR können Sie die Belege direkt am richtigen Ort ins VSTax mit Tell Tax importieren, und dies ohne ein Benutzerkonto zu erstellen.
- Diese Lösung erlaubt das Hinterlegen zu 100% per Internet, ohne das eine Quittung oder eine komplette StErkl. gedruckt werden muss, ausser für den persönlichen Gebrauch - wenn gewünscht.
- Seit diesem Jahr wurde die Frist für nachträgliche Korrekturen der Steuererklärung auf 15 Tage nach der ersten Zusendung verlängert.
Die Vorteile dieser Prozesse sind:
- Weniger oder kein Papier drucken, keine Versandgebühren. Falls Sie alles per Internet versenden, hat die Papierversion keine Verwendung mehr für die Verwaltung.
- Höhere Datenqualität durch die übermittelten Daten an den Kanton (weniger Fehler).
- Aufheben der manuellen Eingabe der Daten durch die Verwaltung.
- Sobald das Dossier freigeschaltet ist, ist es fast direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung.
Vor dem Hinterlegen der Steuererklärung kann – falls gewünscht – eine Version Im Entwurfsmodus angezeigt / gedruckt werden. Diese darf auf keinem Fall eingesendet werden. Sie dient nur zum persönlichen Gebrauch !
- VSTax-QR
Erklärungsvideo für die Benutzung von VSTax-QR im VSTax
- eSteuerauszug:
Video-Anleitung für den Import des eSteuerauszuges
- Aufteilen von Belegen für mehrere Kategorien:
Video-Anleitung für das Aufteilen von Belegen auf mehrere Kategorien
- Ausfüllen des Detailverzeichnisses der Wertschriften:
Das VSTax steht für folgende Betriebssysteme zur Verfügung:
Version Windows : Windows 8.1, 10 und 11
Systemanforderungen:
Version Mac : Ab der Version Mac OS X 10.14 ( Information)
Systemanforderungen:
Version Linux : Referenzdistribution Ubuntu Linux (21.04)
VSTax ist eine Gratissoftware. Die Kantonale Steuerverwaltung lehnt jede Gewährleistung ab und übernimmt keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, eingeschlossen Schäden aus entgangenem Gewinn, die infolge Installation oder Nutzung des Datenträgers oder der Programme entstehen.