Kommanditgesellschaft (KMG)
Kommanditgesellschaft (KMG)
Definition
Eine Kommanditgesellschaft besteht aus zwei oder mehr Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, wobei zwei Arten von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zu unterscheiden sind. Die einen (ein oder mehrere Komplementärinnen und Komplementäre) haften für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Gesamtvermögen, die anderen (ein oder mehrere Kommanditärinnen und Kommanditäre) beschränkt, d.h. nur bis zu einem Höchstbetrag (ihrer jeweiligen Kommanditsumme).
Wissenswertes über die Kommanditgesellschaft
Obligatorischer Eintrag
Die Eintragung einer Kommanditgesellschaft ist ohne grösseren Aufwand möglich. Die kaufmännische Kommanditgesellschaft besteht zwar auch ohne Eintrag beim Handelsregister rechtsgültig, jedoch ist ein Eintrag obligatorisch.
Kreditwürdigkeit
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft unterliegen der Betreibung auf Konkurs mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Dies hat eine erhöhte Kreditwürdigkeit gegenüber Vertragspartnern und Banken zur Folge.
Haftung
Die unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft haften mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt für die Schulden. Ausserdem unterliegen sie der Betreibung auf Konkurs (bis 6 Monate nach der Löschung im Handelsregister).