Betriebe

Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können ausbezahlt werden, wenn ein Unternehmen infolge ausserordentlicher Umstände mit einem Arbeitsausfall konfrontiert ist. KAE ermöglichen es dem Unternehmen, einen vorübergehenden, teilweisen oder totalen Arbeitsausfall zu überbrücken, um Arbeitsplätze zu erhalten. Der Arbeitsausfall infolge der jüngsten Überschwemmungen wird in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen seinen Betrieb ganz oder teilweise wegen dem erlittenen Schaden einstellen muss und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde über das Zugangsportal für eServices (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung [arbeit.swiss]) oder anhand des Formulars «Voranmeldung von Kurzarbeit» per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit Avenue du Midi 7, 1950 Sitten, oder an die E-Mail-Adresse diha-kae-alv@admin.vs.ch melden.

Internetseite : https://www.vs.ch/de/web/sict/kurzarbeit

Zugangsportal für eServices : eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung

Voranmeldung von Kurzarbeit : 562f5098-b386-e37a-9b4a-a084093ca789 (vs.ch)

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Rechtsangelegenheiten

Avenue du Midi 7
1950 Sitten

Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG)

KMU, die in ihrer Existenz bedroht sind, bietet das Bürgschafts- und Finanzzentrum die Möglichkeit, Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite tragen dazu bei, die Tätigkeit von geschwächten Unternehmen zu erhalten. Die angebotenen Möglichkeiten sind jedoch begrenzt und richten sich insbesondere an Familienunternehmen.

Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG)

Pré-Fleuri 6
Case postale
1951 Sitten

Verschiedene Hilfen und Spenden

Unter gewissen Voraussetzungen können KMU, die einen entsprechenden Antrag stellen, Gelder in Anspruch nehmen, wobei die Kriterien von den Hilfsorganisationen festgelegt werden. Der Anspruch bezieht sich einzig auf die Restkosten; also auf jenen Betrag, der nicht durch andere Quellen zur Reparatur von Schäden oder für den Ersatz von Gebäuden und Mobiliar gedeckt wird. Für Betriebsverluste kann ebenfalls ein Antrag auf Deckung von Restkosten gestellt werden.

Die Hilfe soll zur Wiederaufnahme oder Wiederherstellung eines normalen Betriebs nach den Unwettern beitragen. Allgemein dient die Unterstützung nicht dazu, über die Wiederherstellung der bisherigen Situation hinauszugehen. Die Beiträge der Hilfsorganisationen sind subsidiär zu allen anderen Finanzierungsquellen, wie beispielsweise die Entschädigungen von Versicherungen oder anderen Organisationen.

Gemeinnützige Organisation und Kleines Unternehmen

 

Die Voraussetzungen für eine Vergabe werden von den Hilfsorganisationen selbst festgelegt. Die Anträge sind über ein entsprechendes Formular bei der Gemeinde des Schadenortes einzureichen. Das Formular ist bei der Gemeinde erhältlich. Der Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Verfügungen der anderen Geldgeber vorliegen.

Der Antrag muss spätestens zwei Jahre nach dem Schaden eingereicht werden.