Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG)
Die von der Schweizer Bevölkerung angenommene Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt verfügen wir über eine Frist von 5 Jahren, um die kantonale Gesetzgebung und die Richtplanung an das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) anzupassen. Während dieser Übergangsphase müssen alle Neueinzonungen kompensiert werden. Falls der Kanton bis am 1. Mai 2019 noch über keinen vom Bund genehmigten Richtplan verfügt, führt dies zu einem Bauzonenmoratorium. Dieses Verbot für Neueinzonungen wird folglich aufrechterhalten bis der Kanton die Anforderungen des RPG erfüllt. Dies wird die Einzonung von Bauzonen verunmöglichen und beispielsweise ebenfalls Auswirkungen auf grosse öffentliche, touristische und volkswirtschaftliche Projekte haben. Die Folge wäre eine erhebliche raumplanerische Rechtsunsicherheit.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) ist in Kraft, dies obwohl mehr als 80 % der Walliserinnen und Walliser diese Vorlage abgelehnt haben. Bei der Erarbeitung des kantonalen Ausführungsgesetzes (kRPG) hat der Staatsrat immer eine den spezifischen Gegebenheiten des Wallis angepasste Lösung angestrebt. Das Gesetz wurde vom Walliser Stimmvolk am 21. Mai 2017 mit fast 73 % der Stimmen angenommen. Die Dimensionierung der Bauzonen für die Wohnnutzung ist Bestandteil eines Koordinationsblattes des kantonalen Richtplans. Dieser wird Ende 2017 vom Grossen Rat behandelt und anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet, so dass er gemeinsam mit dem kRPG Anfang 2019 in Kraft gesetzt werden kann.
All diese Arbeiten erlauben es, die vorgegebenen Fristen einzuhalten und die Gemeinden basierend auf den fortgeschrittenen Überlegungen zu unterstützen und zu informieren.