Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ! Hält sich der Kanton an diesen Grundsatz ?
Gibt es bei den Löhnen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung Unterschiede ?
« Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit »: Dieser Grundsatz ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und soll die Lohngleichbehandlung von Männern und Frauen garantieren. In der Realität finden sich in der Schweiz aber noch immer Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.
Für Staat Wallis als grösster Arbeitgeber im Kanton hat die Lohngleichbehandlung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Priorität. In diesem Sinne war die Kantonsregierung 2017 auch eine der ersten, die die eidgenössische Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnete.
Seither leitet der Verfassungsgrundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit!» den Staat in seinem Handeln. Wie dies in der Praxis gehandhabt wird, erklärt uns Daniel Vogel, Verantwortlicher der Sektion Organisationsentwicklung und Rekrutierung bei der Dienststelle für Personalmanagement: