Kunst fürs Büro

Kargen Wänden neues Leben einhauchen

«Kunst wäscht den Staub des Alltags von der Seele.» Dies behauptete einst der berühmte spanische Maler und Bildhauer Pablo Picasso. So ganz falsch lag er nicht. Denn Kunst, insbesondere im Büro, sorgt für Abwechslung und - wie einige Studien darlegen - für eine gesteigerte Produktivität und Kreativität. Auch beim Staat Wallis spielt Kunst eine Rolle. So hängen in zahlreichen Gebäuden der Kantonsverwaltung und unter anderem im Kollegium des Creusets in Sitten, im Gefängnis Les Iles, im Grossratsgebäude sowie in der Mediathek Sitten Gemälde von gegenwärtigen Kunstschaffenden.

 

 

Diese sind Teil des Kantonalen Fonds für zeitgenössische Kunst. Dessen Zweck ist es, repräsentative Gebäude und öffentliche Räume der Kantonsverwaltung zu verschönern und interessanter zu gestalten. Jeder innerhalb der Kantonsverwaltung tätige Mitarbeiter darf sich ein Objekt nach seinem Geschmack aus dem Fonds ausleihen, um damit etwa Sitzungszimmer, Konferenzräume oder Empfangsbereiche zu dekorieren. Dies natürlich unter der Bedingung, dass es an einer geeigneten Stelle aufgehängt oder ausgestellt wird, die seine Beschaffenheit nicht verändert. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht, aber alle drei Jahre wird der Zustand der Leihgaben überprüft.    

Um sich ein Kunstwerk auszuleihen, können interessierte Mitarbeiter beim Kunstmuseum einen Papierkatalog mit den verfügbaren Werken anfordern. Nachdem sie ihre Wahl getroffen haben, senden sie diesen wieder zurück, woraufhin die Verantwortlichen des Fonds die Lieferung und Installation des Werks oder der Werke organisieren.

 

Eric Philippoz, La fierté du groupe, Bleistift und Graphit auf Papier,
150 x 220 cm, inv. FCD 128 @ Kunstmuseum Wallis, Sitten

 

Der Erwerb der Kunstwerke liegt in der Verantwortung der Dienststelle für Kultur während sich das Kunstmuseum derweil um die Verwaltung kümmert. Dazu gehören etwa das Inventar, die Aufbewahrung und die Leihgabe. Mit den Einkäufen für den kantonalen Fonds für zeitgenössische Kunst will die Dienststelle für Kultur die Arbeit vielversprechender Künstlerinnen und Künstler, die entweder noch am Anfang ihrer Karriere stehen oder aber bereits Fuss gefasst haben, unterstützen und fördern. Bei der Auswahl der Kunstwerke gibt es keine Präferenzen, was die Technik oder Ausdrucksform angeht. Der Urheber des Werks muss aber regelmässig künstlerisch tätig sein und ein klar professionelles Projekt verfolgen. Ausserdem muss er seinen ständigen Wohnsitz im Wallis, beziehungsweise Walliser Wurzeln haben oder aber regelmässige kulturelle Verbindungen zum Kanton Wallis unterhalten.

Derzeit verfügt der Kantonale Fonds für zeitgenössische Kunst über 183 Kunstwerke, wovon jährlich etwa 30 ausgeliehen werden.

 

 

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