Jobsharing
Zwei Chefinnen, eine Stelle
Valentine Schaller und Vanessa Duc teilen sich seit Mai dieses Jahres den Chefposten bei der Sektion Arbeitsverhältnisse innerhalb der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse. Sie zählen zu den vier Personen, die aktuell bei der Walliser Kantonsverwaltung offiziell im Jobsharing arbeiten. Gekannt haben sich die Frauen vorher nicht. Sie lernten sich erst beim Bewerbungsverfahren kennen, das ihrer Anstellung vorausging. Auch wenn die Möglichkeit auf Jobsharing für beide bei ihrer Bewerbung nicht das ausschlaggebende Kriterium war, kann das Duo dem Modell viel Positives abgewinnen. «Das Pflichtenheft entsprach meinem Profil und meinem beruflichen Entwicklungswunsch. Ausserdem war die Position mit dem Arbeitsrecht verbunden, wo ich mich bereits auskannte», sagt Vanessa Duc. Dennoch habe sie das Jobsharing als Bonus und gleichzeitig als Gelegenheit betrachtet, um zu lernen, wie man anders funktionieren und arbeiten könne. Gleicher Ansicht ist auch ihre Kollegin. Auch sie hatte noch keine Erfahrung mit diesem Arbeitsmodell. «Diese neue Arbeitsweise hat mich gereizt, denn dadurch teilen wir uns grundsätzlich die Verantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Führungsaspekten», ergänzt Valentine Schaller.
Mit Vorurteilen kamen die Sektionscheffinen nicht in Berührung. Dieses Arbeitsmodell sei für ihr Team kein Problem gewesen, denn das Prinzip des Jobsharings und dessen Funktionsweise sei diesem zu Beginn anlässlich verschiedener Austausch- und Sektionssitzungen vorgestellt worden. Die Mitarbeiter würden es sogar schätzen, zwei Ansprechpartner zu haben. Auch die Mitarbeiterbeurteilungen führen die beiden Frauen gemeinsam durch. «Obwohl beim Jobsharing im Duo gearbeitet wird, ist es, wie wir in den vergangenen Monaten festgestellt haben, unvermeidlich, dass jede ihre eigenen Aufgaben übernimmt. Da unsere Abteilung mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst ist es fast unmöglich, sich überall gleich gut auszukennen. Wir halten es daher für notwendig, dass jede ihre eigenen Arbeiten erledigt, dabei aber die andere stets über alle wichtigen Geschehnisse im Zusammenhang mit der Sektion informiert.»
Gemeinsame Werte anstatt Konkurrenzkampf
Damit die Zusammenarbeit klappe, müsse man aufgeschlossen, aufmerksam, flexibel, teamorientiert und verfügbar sein. «Im Idealfall ergänzen sich beide Mitarbeiter. Denn tatsächlich fördern unterschiedliche Meinungen den Austausch und ermöglichen so eine besser durchdachte Entscheidungsfindung», findet Valentine Schaller. Auf der anderen Seite sei es wichtig, gemeinsame Werte, wie etwa ein starkes professionelles Verantwortungsbewusstsein, miteinander zu teilen und der anderen Person Achtung entgegenzubringen. Der Wunsch nach Zusammenarbeit, Austausch und gemeinsamer Verantwortung müsse gewichtiger sein als Konkurrenzdenken.
«Jede von uns hat ihre eigenen Aufgaben. Wir treffen uns aber in regelmässigen Abständen, um uns auszutauschen, zu informieren und uns über wichtige Entscheidungen, insbesondere über die Organisation und Leitung der Abteilung abzustimmen. Da wir erst seit sieben Monaten als Duo zusammenarbeiten, können wir noch nicht ein umfassendes Urteil abgeben. Wir sind aber sehr motiviert, zukünftige Herausforderungen gemeinsam anzunehmen», ist Vanessa Duc überzeugt.
Für wen eignet sich Jobsharing?
Gemäss Beschluss des Staatsrates gilt das Prinzip des Jobsharings für alle Stellen in der kantonalen Verwaltung, mit Ausnahme von Funktionen der obersten Hierarchiestufe, wie etwa Dienstchefs und deren Stellvertreter. Die Dienststellen entscheiden, welche Stellen sich für ein Jobsharing eignen. Diese werden dann auf der Stellenanzeige entsprechend bezeichnet. Dieses Jahr wurden nebst vielen Teilzeitstellen drei Stellen explizit mit der Option auf Jobsharing ausgeschrieben. Es dürfen sich auch gleich zwei Personen zusammen bewerben, was gemäss Dienststelle für Personalmanagement ideal sein kann. Der Grundstein könne so für ein erfolgreiches Jobsharing gelegt werden. Denn die Personen würden dadurch unabhängig ihre Aufgaben erfüllen, sich aber die Verantwortung teilen. Personen die sich zusammen bewerben würden, seien sich bewusst, dass eine enge Zusammenarbeit unabdingbar sei.
Die Möglichkeit für Jobsharing steht übrigens allen Geschlechtern offen. Eine der derzeit vier Jobsharing-Stellen wird von einem Mann besetzt.