Neuerungen ab dem 01. Januar 2024

Als Folge der Revision des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen wurde die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) revidiert und vom Interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) angenommen.

Der Beitritt des Kantons Wallis zur neuen IVöB per 01. Januar 2024 führte zu diversen Änderungen im öffentlichen Beschaffungsrecht.