Vergabestatistik
Als Folge des vom Grossen Rat am 13. November 2014 angenommenen Postulats, mit welchem die Erstellung einer Statistik der öffentlichen Beschaffungen verlangt wurde, beschloss der Staatsrat am 09. Dezember 2015 eine entsprechende interne Weisung.
Gemäss dieser Weisung müssen seit dem 01. Januar 2016 sämtliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung, welche im offenen oder selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren in Ausnahmefällen erfolgten, statistisch erfasst werden.
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