Mediation

Das Gesetz über die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten (MedG) führt eine unabhängige Ombudsstelle ein. Diese behandelt Streitigkeiten zwischen Bürgern und der Verwaltung. Wenn die üblichen Lösungsversuche nicht erfolgreich waren, greift sie ein, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Im Kanton Wallis wird diese Ombudsstelle auf zwei Personen aufgeteilt. Eine Ombudsperson ist deutschsprachig, die andere Ombudsperson ist französischsprachig. 

Kontakt

Ombudsperson (deutschsprachig)

Sabine Forny
Bahnhofstrasse 13
3930 Visp

Montag Nachmittag / Mittwoch Vormittag

+41 78 230 02 02
info@forny-mediation.ch

Wann?

Das Ziel der Mediation ist es, den Dialog zwischen den Beteiligten wiederherzustellen und ihnen zu helfen, eine einvernehmliche Lösung für ihre Streitigkeiten zu finden. Dadurch können Beschwerden bei Verwaltungsbehörden und Gerichten vermieden werden.

Die kantonale Ombudsperson arbeitet unabhängig und unterliegt dem Amtsgeheimnis. Sie ist die Anlaufstelle bei jeglichen Konflikten im Zusammenhang mit der Kantonsverwaltung.

Was?

Die Ombudsperson bietet Ihnen folgende Dienstleistungen auf Ihr Anliegen ausgerichtet an: BeratungVermittlung in KonfliktenMediation. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Informationen ratsuchender Personen über das Vorgehen in Verwaltungsangelegenheiten, nachdem diese die üblichen Schritte bei der für das Dossier zuständigen Verwaltung unternommen haben;
  • Zusammen mit Ihnen werden Interventionen geplant, um einen Konflikt vorzubeugen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden;
  • Nach Abschluss der Mediation gibt die Ombudsperson Empfehlungen zur Beilegung der Streitigkeiten ab.

Der Zuständigkeitsbereich ist auf folgende Einheiten und Personen beschränkt:

  • Kantonsverwaltung
  • Natürliche und juristische Personen sowie Kommissionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben im Auftrag des Kantons Wallis wahrnehmen

Die Schlichtung ist kostenlos. Jede Partei kann das Schlichtungsverfahren jederzeit beenden.

Wer?

Die Ombudsperson wird auf der Grundlage eines mündlichen oder schriftlichen Antrags tätig.

  • Der Antrag muss von einer Person gestellt werden, die eine Streitigkeit mit der kantonalen Verwaltung hat. Dabei müssen die üblichen Schritte bei der Verwaltung zur gütlichen Lösung des Konflikts bereits versucht worden sein. 
  • Alternativ kann die Dienststelle der Kantonsverwaltung, die für den Fall zuständig ist, der zu einem Streitfall führt, den Antrag stellen. 

Die Ombudsperson handelt nicht:

  • aus eigener Initiative, 
  • auf Antrag eines Rechtsvertreters, der im Namen einer Drittperson tätig ist,
  • auf anonyme Anfragen,
  • falls der Antrag Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder bereits war.

Vertraulichkeit

Die kantonale Ombudsperson untersteht dem Amtsgeheimnis. Alle Daten und Informationen werden vertraulich behandelt. 

Die kantonale Ombudsperson verweigert in jedem verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren das Zeugnis über Feststellungen, die sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemacht hat. Das von der kantonalen Ombudsperson erstellte Dossier darf nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verwendet werden.

Wie?

Um zu ermitteln, ob ihr Anliegen bearbeitet werden kann wird das Gesuch wie folgt geprüft:

  • Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Er enthält die Identität der Verfasserin oder des Verfassers und den Gegenstand des Konflikts.
  • Vor Einreichung des Gesuchs und der Mediation muss die betroffene Person die üblichen Schritte zur einvernehmlichen Beilegung des Streitfalls bei der für das Dossier zuständigen Verwaltung unternommen haben.
  • Nach Prüfung der Angelegenheit wird die Verfasserin oder der Verfasser schriftlich darüber informiert, ob und wie diese behandelt wird.
  • Die Verfasserin oder der Verfasser wird darüber Auskunft erhalten, wie die weiteren Schritte geplant werden.
  • Fällt das Gesuch nicht in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Ombudsperson, kann die gesuchstellende Person an Dritte verwiesen werden.
  • Die kantonale Ombudsperson ist nicht befugt, ein Gesuch zu prüfen, welches Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist oder über welches bereits rechtskräftig entschieden wurde.

Mehr erfahren

Eine Ombudsstelle ist eine Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle. Sie ist in Unternehmen zahlreicher Branchen (Bsp. Banken und Versicherungen) oder bei Behörden eingerichtet und dient der aussergerichtlichen Streitbeilegung.

Das Wort «Ombud» kommt aus der schwedischen Sprache und heisst übersetzt Repräsentant oder Repräsentantin. Eine Ombudsperson ist eine Person, die im Streit- und Konfliktfall zwischen Bürger/innen und Behörden vermittelt und gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen sucht.

Die Ombudsperson vermittelt bei Konflikten zwischen Bevölkerung und Verwaltung. Sie prüft ob die Ratsuchenden von der Verwaltung richtig, das heisst rechtmässig und verhältnismässig behandelt wurden. Aufgabe einer Ombudsperson ist es, die aussergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten zu erwirken.

Eine Mediation ist eine Konfliktlösungsmethode bei der durch Verhandeln eine einvernehmliche Lösung der Beteiligten zustande kommen soll. Diese Verhandlungen werden von einer neutralen Drittperson geleitet und strukturiert. 

Ziel einer Mediation ist es, Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mit Hilfe einer Ombudsperson autonom zu lösen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Interessen der Parteien.